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Du möchtest Deine GmbH schliessen, weil Du Dein Unternehmen nicht mehr benötigst? Dann solltest Du nicht zu lange warten. Denn auch wenn Deine GmbH keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt, verursacht sie weiterhin Kosten. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für die Buchhaltung, Steuererklärungen, Versicherungen und gegebenenfalls das Domizil.
Eine GmbH einfach nicht mehr zu nutzen oder ihre Geschäftstätigkeit einzustellen, reicht allerdings nicht aus. Wenn Du Deine GmbH endgültig schliessen möchtest, musst Du sie ordentlich liquidieren und anschliessend aus dem Handelsregister löschen lassen.
Dabei kannst Du mit der richtigen Vorgehensweise einiges an Geld sparen. Entscheidend ist, dass Du unnötige Kosten vermeidest, die Liquidation richtig planst und nicht mehr Dienstleistungen in Anspruch nimmst als tatsächlich erforderlich.
In diesem Ratgeber erfährst Du, wie Du Deine GmbH in der Schweiz möglichst günstig schliessen kannst, welche Kosten auf Dich zukommen und welche Fehler Du unbedingt vermeiden solltest.
Möchtest Du mehr über die Liquidation im Allgemeinen erfahren? Dann kannst Du unseren spannenden Ratgeber über Ablauf, Kosten und Dauer einer Liquidation lesen.
Du möchtest Deine GmbH schliessen?
Deine GmbH ist nicht mehr aktiv und Du erzielst keine Umsätze mehr? Dann stellt sich die Frage, weshalb Du die Gesellschaft überhaupt noch weiterführen solltest.
Viele Unternehmer lassen ihre inaktive GmbH über Monate oder sogar Jahre bestehen. Sie gehen davon aus, dass keine Kosten mehr entstehen, wenn sie keine Geschäftstätigkeit ausüben.
Das ist ein teurer Irrtum.
Auch eine Gesellschaft ohne Umsatz und ohne operative Tätigkeit muss grundsätzlich weiterhin verschiedene gesetzliche und administrative Pflichten erfüllen.
Dazu gehören beispielsweise:
Je nach Kanton und Situation können zudem Mindeststeuern oder weitere Abgaben anfallen.
Die tatsächlichen Kosten hängen von der Gesellschaft und ihren Verpflichtungen ab. Gerade bei kleinen GmbHs ohne Geschäftstätigkeit können die laufenden Verwaltungskosten jedoch in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen.

Die Beträge sind illustrative Annahmen und keine verbindlichen Marktpreise.Wenn Du Deine GmbH noch zwei weitere Jahre ungenutzt bestehen lässt, können in diesem Beispiel CHF 3'600 an zusätzlichen Kosten entstehen.
Unser Tipp: Wenn Du definitiv keine Geschäftstätigkeit mehr aufnehmen möchtest, solltest Du die Liquidation möglichst frühzeitig prüfen. So vermeidest Du, dass Deine GmbH weiterhin unnötige Kosten verursacht.
Wenn Du Deine GmbH schliessen möchtest, entstehen einmalige Kosten für die Liquidation und die anschliessende Löschung im Handelsregister.
Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:
Die Kosten können je nach Kanton, Gesellschaft und gewähltem Anbieter unterschiedlich ausfallen.
Erhalte in diesem Ratgeber die komplette Übersicht über alle Kosten im Zusammenhang mit der GmbH Schliessung.
Der wichtigste Ansatzpunkt ist die Wahl eines Anbieters mit transparenten Preisen.
Achte insbesondere darauf, welche Leistungen im Angebot enthalten sind. Manche Anbieter nennen lediglich die Kosten für die notarielle Beurkundung, während die Vorbereitung der Dokumente oder die Anmeldung beim Handelsregister zusätzlich verrechnet werden.
Vergleiche deshalb nicht nur den Einstiegspreis, sondern immer den gesamten Leistungsumfang.
Bei notareo erhältst Du die formelle Liquidation inklusive Vorbereitung der Unterlagen, öffentlicher Beurkundung und Anmeldung beim Handelsregister bereits ab CHF 675.– exkl. MWST.
Die definitive Löschung kann anschliessend separat für CHF 275.– exkl. MWST angemeldet werden.
Unser Tipp: Lass Dir vor der Beauftragung eine vollständige Kostenübersicht geben. So vermeidest Du unerwartete Zusatzkosten und kannst die Angebote verschiedener Anbieter fair vergleichen.
Schliesse Deine GmbH ohne unnötige Kosten!
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Unterstützung durch einen Treuhänder.
Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sie für die gesamte Liquidation zwingend einen Treuhänder beauftragen müssen. Das ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig.
Du musst zwischen den formellen gesellschaftsrechtlichen Schritten und den buchhalterischen beziehungsweise steuerlichen Arbeiten unterscheiden.
Wenn Deine GmbH überschaubare Verhältnisse aufweist und Du über die notwendigen Kenntnisse verfügst, kannst Du bestimmte administrative Aufgaben selbst übernehmen.
Dazu gehören beispielsweise:
Bei der Buchhaltung und den Liquidationsabschlüssen solltest Du hingegen sicherstellen, dass sämtliche gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Insbesondere die Liquidationseröffnungsbilanz und der Liquidationsabschluss müssen korrekt erstellt werden.
Ein Treuhänder kann sinnvoll oder notwendig sein, wenn:
Unser Tipp: Beauftrage einen Treuhänder gezielt für jene Arbeiten, die Du nicht selbst erledigen kannst. Du musst nicht automatisch sämtliche Liquidationsarbeiten auslagern.
Bei der freiwilligen Liquidation einer GmbH musst Du grundsätzlich ein Jahr warten, bevor das verbleibende Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter verteilt werden darf.
Diese Frist wird als Sperrjahr bezeichnet. Sie beginnt mit der Veröffentlichung des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Frist jedoch auf drei Monate verkürzt werden.
Dafür ist eine schriftliche Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten erforderlich. Dieser muss bestätigen, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden.
Das hängt von Deiner individuellen Situation ab.
Wenn Deine GmbH noch über Vermögen verfügt, das Du möglichst schnell zurückerhalten möchtest, kann die Verkürzung wirtschaftlich interessant sein.
Allerdings entstehen zusätzliche Kosten für die Bestätigung durch den Revisionsexperten.
Bei notareo kostet die Bestätigung für die verkürzte Löschungsfrist CHF 1'000.– exkl. MWST.
Du solltest deshalb prüfen, ob die eingesparte Zeit und die frühere Verfügbarkeit des Gesellschaftsvermögens die zusätzlichen Kosten rechtfertigen.
Unser Tipp: Lass vorab prüfen, ob Deine GmbH die Voraussetzungen für die Verkürzung erfüllt. So kannst Du entscheiden, ob sich das verkürzte Verfahren tatsächlich lohnt.
Mehr dazu erfährst Du in unserem Artikel über das Sperrjahr bei der GmbH: Wann beginnt es und wie kann man es verkürzen?.
Eine schlecht vorbereitete Liquidation kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Fehlende Dokumente, eine unvollständige Buchhaltung oder offene Verpflichtungen können den gesamten Prozess verzögern.
Deshalb solltest Du bereits vor dem Auflösungsbeschluss einige wichtige Punkte klären.
Prüfe, ob Deine Buchhaltung vollständig und aktuell ist. Fehlende Belege oder nicht verbuchte Geschäftsvorfälle können später zusätzlichen Aufwand verursachen.
Stelle sicher, dass sämtliche offenen Kundenrechnungen und sonstigen Forderungen erfasst sind. Prüfe, ob diese noch eingezogen werden können.
Kündige nicht mehr benötigte Versicherungen, Abonnements, Mietverträge und andere laufende Verpflichtungen rechtzeitig unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen.
Erfasse offene Rechnungen, Darlehen, Steuern und sonstige Verpflichtungen. Die Liquidation darf nicht dazu führen, dass Gläubiger übergangen werden.
Prüfe, ob für die Dauer der Liquidation eine geeignete Geschäftsadresse zur Verfügung steht. Die Adresse muss den Anforderungen des Handelsregisters entsprechen.
Offene Steuererklärungen und ausstehende Steuerzahlungen können die definitive Löschung verzögern. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Treuhänder oder Steueramt kann unnötige Verzögerungen verhindern.
Unser Tipp: Je besser Du Deine GmbH vorbereitest, desto geringer ist das Risiko von zusätzlichen Abklärungen und unnötigen Kosten.
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine GmbH einfach geschlossen werden kann, indem man ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
Das ist nicht richtig.
Solange Deine Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, besteht sie rechtlich weiter. Auch wenn sie keine Umsätze mehr erzielt, bleiben die gesetzlichen Pflichten grundsätzlich bestehen.
Eine GmbH kann auch nicht einfach auf Wunsch des Gesellschafters aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Die freiwillige Auflösung und Liquidation muss nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.
Dazu gehören insbesondere:
Erst nach Abschluss des Verfahrens und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird Deine GmbH endgültig aus dem Handelsregister gelöscht.
Den vollständigen Ablauf erklären wir im Ratgeber zur Liquidation einer GmbH in der Schweiz.
Wenn Du Deine GmbH schliessen möchtest, solltest Du nicht unnötig viel Geld für die formelle Abwicklung ausgeben.
Entscheidend ist, dass Du einen Anbieter findest, der die notwendigen Dokumente professionell vorbereitet, die öffentliche Beurkundung organisiert und die Anmeldung beim Handelsregister übernimmt.
Bei notareo kannst Du Deine GmbH bereits ab CHF 675.– exkl. MWST liquidieren lassen.
Im Preis enthalten sind:
Die Vorbereitung und Anmeldung sind bei vollständigen Unterlagen innerhalb von etwa zwei bis drei Wochen möglich. Die gesetzliche Sperrfrist und die anschliessende definitive Löschung sind davon zu unterscheiden.
Wenn Du Deine GmbH endgültig aus dem Handelsregister löschen lassen möchtest, übernimmt notareo auch diesen Schritt.
So erhältst Du eine transparente und kostengünstige Lösung für die formelle Liquidation Deiner GmbH.
Jetzt Deine GmbH liquidieren lassen!
Du kannst Kosten sparen, indem Du die Liquidation frühzeitig planst, Deine Unterlagen vollständig vorbereitest, unnötige laufende Verpflichtungen beendest und die Preise verschiedener Anbieter vergleichst. Ein transparenter Pauschalpreis hilft Dir, die Kosten für die formelle Liquidation zu kontrollieren.
Die Kosten hängen vom Kanton, der finanziellen Situation und dem Umfang der benötigten Dienstleistungen ab. Bei notareo kostet die formelle Liquidation inklusive Notar und Anmeldung beim Handelsregister ab CHF 675.– exkl. MWST. Die definitive Löschung kostet CHF 275.– exkl. MWST. Weitere Gebühren und allfällige Treuhand- oder Revisionskosten können hinzukommen. Erfahre mehr in unserem Ratgeber über die Liquidationskosten und Gebühren.
Ja. Du bist nicht grundsätzlich verpflichtet, für die gesamte Liquidation einen Treuhänder zu beauftragen. Allerdings müssen die Buchhaltung, die erforderlichen Liquidationsabschlüsse und die steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäss erledigt werden.
Die ordentliche Liquidation dauert aufgrund des gesetzlichen Sperrjahrs grundsätzlich mindestens ein Jahr ab Veröffentlichung des Schuldenrufs bis zur möglichen Verteilung des verbleibenden Vermögens. Die definitive Löschung kann wegen der steuerlichen Freigaben und der Bearbeitung durch die Behörden zusätzliche Zeit beanspruchen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung auf drei Monate möglich.
Nein. Eine GmbH muss grundsätzlich zuerst ordentlich aufgelöst und liquidiert werden. Erst wenn sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die definitive Löschung beim Handelsregisteramt angemeldet werden.
Solange Deine GmbH im Handelsregister eingetragen ist, besteht sie rechtlich weiter. Auch ohne Geschäftstätigkeit können Buchführungs-, Steuer- und weitere administrative Pflichten anfallen. Zudem können laufende Kosten entstehen.
Das hängt von der finanziellen Situation ab. Im Rahmen einer Liquidation müssen die bestehenden Verbindlichkeiten berücksichtigt und grundsätzlich beglichen oder ausreichend sichergestellt werden. Wenn die Gesellschaft überschuldet ist, können besondere Pflichten des Liquidators entstehen. Eine normale freiwillige Liquidation ist dann nicht ohne Weiteres möglich.
Auch eine vermögenslose GmbH muss grundsätzlich ordentlich liquidiert werden. Dass kein Vermögen vorhanden ist, bedeutet nicht, dass die Gesellschaft automatisch aus dem Handelsregister gelöscht werden kann. Insbesondere müssen die gesetzlichen Formalitäten und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
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Wir kümmern uns um die Vorbereitung der Liquidationsunterlagen, organisieren die öffentliche Beurkundung durch einen Schweizer Notar und übernehmen die Anmeldung beim Handelsregisteramt.
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