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Die Liquidation einer GmbH in der Schweiz erfolgt nach einem gesetzlich geregelten Verfahren. Dabei müssen verschiedene Schritte in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden – von der Vorbereitung der Auflösung über die öffentliche Beurkundung und den Schuldenruf bis zur endgültigen Löschung im Handelsregister.
Damit die Liquidation Deiner GmbH reibungslos abläuft, müssen insbesondere die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorbereitet, bestehende Verpflichtungen geregelt und die gesetzlichen Fristen eingehalten werden. Erhalte im Blogartikel Liquidation GmbH Schweiz: Ablauf, Kosten und Dauer einfach erklärt eine Übersicht rund um die Liquidation einer GmbH.
In diesem Ratgeber zeigen wir Dir Schritt für Schritt, wie Du die Liquidation Deiner GmbH praktisch vorbereitest und durchführst, welche Dokumente benötigt werden und worauf Du während des gesamten Verfahrens achten solltest.
Du möchtest Deine GmbH liquidieren? Notareo unterstützt Dich bei der Vorbereitung der Dokumente, der öffentlichen Beurkundung und der Anmeldung beim Handelsregister.
Notareo unterstützt Dich bei der Vorbereitung der Liquidationsdokumente, der öffentlichen Beurkundung und der Anmeldung beim Handelsregister.
Hast Du Fragen zum Ablauf einer Liquidation?
Bevor Du die Liquidation Deiner GmbH offiziell beschliesst, solltest Du die wirtschaftliche und rechtliche Situation der Gesellschaft überprüfen. Eine sorgfältige Vorbereitung verhindert Verzögerungen und unnötige zusätzliche Kosten.
Der erste Schritt besteht darin, einen Überblick über sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten Deiner GmbH zu gewinnen.
Dazu solltest Du insbesondere folgende Positionen überprüfen:
Entscheidend ist, dass die Gesellschaft über genügend Vermögen verfügt, um ihre bestehenden Verpflichtungen erfüllen zu können.
Wichtig: Ist die GmbH überschuldet oder kann sie ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllen, darfst Du die Situation nicht wie eine gewöhnliche freiwillige Liquidation behandeln. In diesem Fall müssen die entsprechenden insolvenzrechtlichen Pflichten geprüft werden.
Vor der Auflösung solltest Du sämtliche laufenden Verträge der Gesellschaft zusammentragen.
Dazu gehören beispielsweise:
Prüfe jeweils die Kündigungsfristen und vereinbare, wenn möglich, eine vorzeitige Beendigung.
Beachte, dass die Verträge durch den Auflösungsbeschluss nicht automatisch beendet werden. Die GmbH bleibt während der Liquidation bestehen und muss ihre Verpflichtungen weiterhin erfüllen.
Für die Vorbereitung der Liquidation solltest Du folgende Unterlagen bereithalten:
Mit diesen Informationen können die erforderlichen Dokumente für die öffentliche Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister vorbereitet werden.
Die freiwillige Auflösung einer GmbH beginnt mit einem Beschluss der Gesellschafterversammlung.
Die Gesellschafter müssen über die Auflösung der GmbH entscheiden. Dabei sind die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen zur Einberufung und Beschlussfassung einzuhalten.
Für den Auflösungsbeschluss gilt grundsätzlich ein qualifiziertes Mehr: Mindestens zwei Drittel der vertretenen Stimmen und die absolute Mehrheit des gesamten stimmberechtigten Stammkapitals müssen zustimmen.
Die Statuten können unter Umständen strengere Anforderungen vorsehen.
Der Beschluss über die Auflösung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden.
In der öffentlichen Urkunde werden insbesondere folgende Punkte festgehalten:
Die öffentliche Beurkundung kann durch ein Schweizer Notariat erfolgen. Je nach Situation lässt sich die Abwicklung auch mittels Vollmacht organisieren.
Die Gesellschafterversammlung bestimmt, wer die Liquidation durchführt.
In der Praxis übernimmt häufig der bisherige Geschäftsführer diese Aufgabe. Es kann aber auch ein Gesellschafter, Treuhänder oder eine andere geeignete Person eingesetzt werden.
Der Liquidator ist für die ordnungsgemässe Abwicklung der Gesellschaft verantwortlich.
Mindestens eine zur Vertretung befugte Person muss die gesetzlichen Wohnsitz- und Zeichnungsvoraussetzungen erfüllen.
Mehr über die Voraussetzungen und Verantwortlichkeiten erfährst Du in diesem Blogartikel Liquidator einer GmbH: Aufgaben, Pflichten und Haftung in der Schweiz, unserem Spezialartikel über den Liquidator einer GmbH.
Nach der öffentlichen Beurkundung muss die Auflösung der GmbH beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt angemeldet werden.
Für die Eintragung der Liquidation werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:
Die konkreten formellen Anforderungen können je nach Handelsregisteramt und Ausgangssituation variieren.
Nach erfolgreicher Prüfung trägt das Handelsregisteramt die Auflösung der Gesellschaft ein.
Ab diesem Zeitpunkt erscheint die GmbH im Handelsregister mit dem Zusatz «in Liquidation» beziehungsweise «in Liq.».
Die Gesellschaft besteht weiterhin als juristische Person. Ihr Zweck ist nun jedoch auf die Durchführung der Liquidation ausgerichtet.
Wichtig: Die Eintragung der Liquidation bedeutet noch nicht, dass die GmbH bereits gelöscht ist. Sie befindet sich erst am Anfang des Liquidationsverfahrens.
Nach dem Eintritt in die Liquidation muss die finanzielle Situation der Gesellschaft für die Abwicklung nachvollziehbar dokumentiert werden.
Der Liquidator übernimmt die Verantwortung für die Rechnungslegung und erstellt eine Liquidationseröffnungsbilanz.
Die Liquidationseröffnungsbilanz bildet die Vermögens- und Schuldensituation der Gesellschaft ab.
Dabei müssen insbesondere folgende Positionen berücksichtigt werden:
Die Vermögenswerte sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verwertungsmöglichkeiten zu beurteilen.
Auch während der Liquidation bleibt die GmbH buchführungspflichtig.
Der Liquidator muss die Geschäftsvorfälle weiterhin ordnungsgemäss erfassen und die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft dokumentieren.
Dauert die Liquidation länger, sind zudem die erforderlichen Zwischenabschlüsse zu erstellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Liquidationsverfahrens ist der Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
Mit dem Schuldenruf werden die Gläubiger der GmbH aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden.
Erfahre alles was Du zum Schuldenruf wissen musst in diesem Blogartikel über den Schuldenruf GmbH Liquidation: Frist, Kosten & Ablauf
Der Liquidator veranlasst die Veröffentlichung des Schuldenrufs im SHAB.
Zusätzlich müssen bekannte Gläubiger direkt über die Auflösung informiert werden.
Die Gläubiger erhalten dadurch Gelegenheit, ihre Forderungen gegenüber der Gesellschaft geltend zu machen.
Seit dem 1. Januar 2023 ist grundsätzlich ein einmaliger öffentlicher Schuldenruf erforderlich.
Mit der Veröffentlichung des Schuldenrufs beginnt die gesetzliche Sperrfrist.
Im ordentlichen Verfahren beträgt diese grundsätzlich ein Jahr. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie auf drei Monate verkürzt werden.
Die Sperrfrist ist insbesondere für die spätere Verteilung des verbleibenden Gesellschaftsvermögens relevant.
Die genauen Voraussetzungen und Möglichkeiten zur Verkürzung erklären wir in unserem separaten Blogartikel zum Sperrjahr bei der GmbH-Liquidation.
Während der eigentlichen Liquidation übernimmt der Liquidator die Abwicklung sämtlicher noch offener Geschäfte.
Das Ziel besteht darin, alle Verpflichtungen der Gesellschaft zu erfüllen und das vorhandene Vermögen in eine für die Abwicklung geeignete Form zu überführen.
Der Liquidator muss insbesondere:
Die vorhandenen Vermögenswerte der GmbH müssen verwertet werden, soweit dies für die Liquidation erforderlich ist.
Dazu gehören beispielsweise:
Der Liquidator muss dabei sorgfältig vorgehen und die Interessen der Gesellschaft und ihrer Gläubiger berücksichtigen.
Alle bestehenden Verpflichtungen der GmbH müssen berücksichtigt und ordnungsgemäss erfüllt werden.
Bei bekannten Gläubigern, die ihre Forderungen nicht anmelden, sowie bei streitigen oder noch nicht fälligen Verbindlichkeiten sind die gesetzlichen Sicherungs- und Hinterlegungspflichten zu beachten.
Wichtig: Stellt der Liquidator fest, dass die Aktiven die Verbindlichkeiten nicht mehr decken, muss er die gesetzlich vorgesehenen Schritte einleiten und insbesondere das Gericht benachrichtigen.
Sind die Geschäfte abgewickelt und sämtliche Verpflichtungen berücksichtigt, kann die Liquidation abgeschlossen werden. Erfahre im Blogartikel Liquidationsbilanz GmbH Schweiz: Pflicht, Kosten und Erstellung alles was Du zur Liquidationsbilanz wissen musst.
Der Liquidator erstellt eine Schlussbilanz, welche die finanzielle Situation der Gesellschaft nach Abschluss der Liquidationshandlungen dokumentiert.
Daraus muss hervorgehen, ob nach Begleichung beziehungsweise Sicherstellung sämtlicher Verpflichtungen noch ein verteilbares Vermögen vorhanden ist.
Die Schlussrechnung bildet die Grundlage für die Verteilung des verbleibenden Liquidationserlöses.
Ein allfälliger Überschuss kann nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen an die Gesellschafter verteilt werden.
Die Verteilung erfolgt grundsätzlich entsprechend den Stammanteilen beziehungsweise den statutarischen Bestimmungen.
Dabei muss insbesondere die gesetzliche Sperrfrist berücksichtigt werden.
Eine vorzeitige Verteilung nach drei Monaten ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen und mit der erforderlichen Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten möglich.
Nach Abschluss sämtlicher Liquidationshandlungen kann die Löschung der GmbH beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden. Erfahre in unserem Spezialartikel Löschung GmbH im Handelsregister alles was Du zur Löschung Deiner GmbH im Handelsregister wissen musst.
Vor der Anmeldung muss sichergestellt sein, dass:
Die Anmeldung der Löschung erfolgt durch die Liquidatoren gemäss den geltenden Zeichnungsbestimmungen.
Vor der definitiven Löschung holt das Handelsregisteramt die erforderlichen Zustimmungen der zuständigen Steuerbehörden ein.
Dabei wird insbesondere geprüft, ob noch offene Steuerforderungen bestehen.
Erst wenn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die GmbH endgültig aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Auch nach der Löschung bestehen noch bestimmte Pflichten.
Insbesondere müssen die Geschäftsbücher und Buchungsbelege während zehn Jahren aufbewahrt werden.
Damit ist das Liquidationsverfahren im Wesentlichen abgeschlossen.
Damit Du bei der Liquidation Deiner GmbH nichts vergisst, findest Du hier nochmals die wichtigsten Aufgaben in chronologischer Reihenfolge.

Die Liquidation einer GmbH erfordert verschiedene rechtliche und administrative Schritte. Insbesondere die öffentliche Beurkundung, die Handelsregisteranmeldung und die korrekte Vorbereitung der Unterlagen sollten sorgfältig durchgeführt werden.
Notareo unterstützt Dich bei der freiwilligen Liquidation Deiner GmbH in der Schweiz.
Wir übernehmen insbesondere:
Du musst Dich nicht selbst mit sämtlichen formellen Anforderungen auseinandersetzen.
Kontaktiere uns für eine unverbindliche erste Einschätzung. Wir zeigen Dir, welche Schritte in Deinem konkreten Fall erforderlich sind und wie wir Dich bei der Liquidation unterstützen können.
Hast Du Fragen zum Ablauf einer Liquidation?
Die freiwillige Liquidation umfasst die Vorbereitung, den öffentlich beurkundeten Auflösungsbeschluss, die Anmeldung beim Handelsregister, die Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz, den Schuldenruf, die Abwicklung der Geschäfte, die Begleichung der Verbindlichkeiten und schliesslich die Löschung der Gesellschaft.
Grundsätzlich beginnt das Verfahren mit dem Auflösungsbeschluss der Gesellschafterversammlung. Danach wird die Liquidation beim Handelsregister angemeldet. Anschliessend folgen die Liquidationsarbeiten, der Schuldenruf, die Erfüllung der Verpflichtungen und nach Abschluss der Liquidation die Löschung.
Einzelne vorbereitende Arbeiten können bereits vor dem Auflösungsbeschluss erfolgen.
Für die Vorbereitung werden insbesondere die Statuten, ein aktueller Handelsregisterauszug, eine aktuelle Bilanz, die Angaben der Gesellschafter und die Personalien des vorgesehenen Liquidators benötigt. Für die Anmeldung beim Handelsregister sind zudem die öffentliche Urkunde und die erforderlichen Anmeldeunterlagen notwendig.
Ja. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Auflösung einer GmbH muss öffentlich beurkundet werden. Dafür ist eine zuständige Urkundsperson erforderlich.
Ja. Du kannst grundsätzlich selbst als Liquidator tätig sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Du musst dabei insbesondere die Rechnungslegung, die Gläubigerinformation, die Abwicklung der Geschäfte und die gesetzlichen Fristen beachten.
Ja. Die GmbH besteht während der Liquidation weiterhin als juristische Person. Die Buchführung muss deshalb bis zur Löschung ordnungsgemäss weitergeführt werden.
Offene Schulden verhindern eine freiwillige Liquidation nicht automatisch. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Reichen die Aktiven nicht aus, um sämtliche Verpflichtungen zu decken, müssen die insolvenzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.
Die definitive Löschung erfolgt erst nach Abschluss der Liquidationsarbeiten, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Sperrfrist und nach Vorliegen der erforderlichen Zustimmungen der Steuerbehörden.
Mit der definitiven Löschung endet die Existenz der GmbH als juristische Person. Die Geschäftsbücher und Buchungsbelege müssen jedoch während zehn Jahren aufbewahrt werden.
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Clemens Suter
Juristischer Berater