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Bestimmt hast Du bereits über die Gründung einer GmbH nachgedacht - eine schlaue Idee. Denn die Vorteile einer GmbH Gründung sind beachtlich. Lies in diesem Blogartikel mehr zu den Vorteilen einer GmbH Gründung und welche Tipps Dir weiterhelfen werden.
Möchtest Du mehr über die Nachteile der GmbH wissen, kannst Du Dich in diesem Blogartikel über die GmbH-Nachteile informieren. Bist Du Dir noch nicht sicher? Lass Dich von uns kostenlose beraten und kontaktiere uns. Wir unterstützen Dich bei der Wahl der richtigen Rechtsform für Dein Unternehmen.
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Die Gründung einer GmbH in der Schweiz bietet zahlreiche Vorteile: Du profitierst von einer beschränkten Haftung, einem professionellen Unternehmensauftritt und klaren Eigentumsverhältnissen. Mit einem Mindeststammkapital von CHF 20'000 ist die GmbH auch für kleinere Unternehmen und Start-ups attraktiv. Hinzu kommen flexible Gestaltungsmöglichkeiten bei der Geschäftsführung, eine einfache Beteiligung weiterer Gesellschafter und bessere Voraussetzungen für das Unternehmenswachstum. In diesem Artikel erfährst Du die 10 wichtigsten Vorteile einer GmbH und warum sich diese Rechtsform für Dein Unternehmen lohnen kann.
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Du planst Dein eigenes Unternehmen zu gründen, möchtest aber möglichst wenig Kapital investieren und trotzdem Deine Haftung weitestgehend begrenzen? Dann kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, die richtige Rechtsform für Dein Vorhaben sein und Dir viele Vorteile gewähren. Die GmbH bringt einen besonderen Vorteil für Dich, falls Du vorhast, ein kleineres Unternehmen oder ein Familienunternehmen zu gründen und zählt in der Schweiz zu einer der häufigsten Rechtsformen. Alle Vorteile der AG und Kollektivgesellschaft spiegeln sich in der GmbH wider. Nicht umsonst entscheiden sich viele Gründer und Gründerinnen in der Schweiz für diese Rechtsform.
Die Gründungsvoraussetzungen sowie die Vorteile der GmbH gleichen zwar im Wesentlichen denjenigen einer Aktiengesellschaft, dennoch gibt es klar Unterschiede. Erfahre hier mehr über die Vorteile der Aktiengesellschaft.
Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz ist ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich. Dieses muss vollständig liberiert werden. Das Stammkapital ist keine Gründungsgebühr: Nach der Eintragung ins Handelsregister kann es grundsätzlich für die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft muss dabei die gesetzlichen Vorschriften zum Kapital- und Gläubigerschutz einhalten. Das im Vergleich zur AG geringe Gründungskapital von CHF 20'000.- ist als Vorteil zu nennen.
Das Stammkapital von CHF 20'000.- muss vollumfänglich liberiert, d.h. auf einem Sperrkonto einbezahlt werden. Möchtest Du einen transparenten Überblick erhalten, wie viel die Gründungskosten tatsächlich mit allen relevanten Kosten betragen, dann kannst Du Dich im Blogartikel über die Gründungskosten in der Schweiz informieren.
Zur Gründung der GmbH müssen Statuten erstellt werden, dabei ist die öffentliche Beurkundung der Gründungsurkunde sowie ein Handelsregistereintrag notwendig. Zu Deinem Vorteil kannst Du mit notareo den Aufwand für die Gründung der GmbH sparen, da wir alles für Dich besorgen, insbesondere die benötigten Gründungsdokumente, notarielle Beurkundung und den Handelsregistereintrag, erfahre mehr über die GmbH-Gründung mit notareo.
Um gleich auch noch eine Abgrenzung zur Kollektivgesellschaft aufzuzeigen, reicht zu Deinem Vorteil bei der GmbH im Gegensatz zur Kollektivgesellschaft ein Gründer oder eine Gründerin aus, d.h. Du musst nicht mindestens zu zweit sein. Der Gesellschafter oder die Gesellschafterin kann als Vorteil der GmbH Gründung nebst einer natürlichen Person auch in Form einer juristischen Person, d.h. eines Unternehmens als Kapitalgeber sein.
Ein Vorteil der GmbH Gründung ist, dass die GmbH eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit ist. Du kannst Dir eine juristische Person in etwa als virtuelle Person in Form eines Unternehmens vorstellen. Dieser Status mit eigener Rechtspersönlichkeit hat den Vorteil, dass die GmbH selbstständig Verträge abschliessen kann, über ein eigenes Vermögen verfügt und für ihre Schulden mit ihrem eigenen Vermögen haftet. Damit ist die Haftung für Dich als Gesellschafter oder Gesellschafterin, also wie der Name der Rechtsform GmbH besagt, beschränkt. Die GmbH haftet grundsätzlich mit ihrem eigenen Gesellschaftsvermögen für ihre Verbindlichkeiten. Das Privatvermögen der Gesellschafter ist dadurch grundsätzlich geschützt. Eine persönliche Haftung kann jedoch beispielsweise entstehen, wenn ein Gesellschafter eine persönliche Bürgschaft übernimmt, statutarische Nachschusspflichten gemäss Art. 795 ff. OR bestehen oder eine Person aufgrund eigener Pflichtverletzungen persönlich haftbar wird. Diese Haftung ist gesetzlich in Art. 772 OR verankert. Art. 794 OR regelt die Haftung für Gesellschaftsschulden.
Wenn Du Dich für eine GmbH entscheidest, kannst Du als weiteren Vorteil der GmbH Gründung bei der Wahl des Unternehmensnamens Deiner Kreativität freien Lauf lassen. Der Firmenname ist frei wählbar, sofern dieser nicht bereits durch ein anderes Unternehmen verwendet wird oder anderweitig aufgrund von Vorschriften des eidgenössischen Handelsregisteramtes nicht erlaubt sein sollte. Mit dem Zusatz «GmbH» oder «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» ist der Name bereits komplett. Selbstverständlich beraten wir Dich als Experten für Gründungen auch in Bezug auf den Unternehmensnamen kostenlos und geben Dir wertvolle Tipps bei der Namenswahl. Möchtest Du mehr über die Vorteile der GmbH Gründung erfahren, kannst Du uns dafür per E-Mail oder Telefon kontaktieren. Wichtig: Wir empfehlen Dir vor dem Bestellen der Kapitaleinzahlungsbestätigung uns zu kontaktieren, damit wir für Dich kostenlos abklären können, ob Du Deinen Wunschnamen verwenden kannst. Damit verhinderst Du, dass Deine vorhandene Bankbestätigung abgeändert werden muss und dadurch wertvolle Zeit verloren geht. Möchtest Du mehr zum Finden oder den gesetzlichen Vorschriften zu Firmennamen wissen, empfehlen wir Dir diesen Blogartikel zu lesen.
Wir halten fest: Bei einer GmbH kannst Du den Firmennamen grundsätzlich frei gestalten. Er muss jedoch den Rechtsformzusatz «GmbH» enthalten, darf nicht täuschend sein und muss sich ausreichend von bereits eingetragenen Firmennamen unterscheiden. Vor der Gründung solltest Du deshalb prüfen, ob der gewünschte Name im Schweizer Handelsregister bereits verwendet wird. Zusätzlich empfiehlt sich eine separate Prüfung möglicher Markenrechte. Kontaktiere uns, wir helfen Dir bei der Wahl Deines Firmennamens gerne weiter.
Was viele nicht wissen, ist dass es einen weiteren oftmals unbekannten Vorteil der GmbH Gründung gibt. Mit der Gründung einer GmbH besteht die Möglichkeit eine Nachschusspflicht statutarisch festzuhalten. Eine Einschränkung gibt es: Die Nachschusspflicht darf höchstens das Doppelte des Nennwerts des Stammanteils betragen. Dies ist durchaus ein Vorteil der GmbH Gründung. Eine Nachschusspflicht kann beispielsweise zum Tragen kommen, wenn die Geschäfte ohne diese Mittel nicht mehr weitergeführt werden können. Dieser Fall kann eintreten, wenn Du während der Gründungsphase Deiner GmbH wider Erwarten mehr als CHF 20'000.- für den Unternehmensaufbau benötigst. Es ist von Vorteil, wenn Du die Nachschüsse wie Einlagen behandelst. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn Deine GmbH nach der ersten Gründungsphase wieder zu Geld gekommen ist, kann Deine GmbH Dir als Privatperson die Nachschüsse ganz oder teilweise rückvergüten. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der GmbH Gründung. Mit dem Premium Package GmbH gründen von notareo hast Du die Möglichkeit, dass unsere Juristen Dir einen individuellen Statutenentwurf mit einer Nachschusspflicht unterbreiten.
Wir halten fest: Die Statuten einer GmbH können eine Nachschusspflicht der Gesellschafter vorsehen. Dadurch kann zusätzliches Eigenkapital bereitgestellt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die betroffenen Gesellschafter bedeutet dies jedoch eine zusätzliche finanzielle Verpflichtung. Die Nachschusspflicht ist deshalb kein allgemeiner Vorteil jeder GmbH, sondern eine Gestaltungsmöglichkeit, die bei der Gründung sorgfältig geprüft werden sollte.
Ein weiterer wesentlicher Vorteil der GmbH Gründung im Vergleich zur Kollektivgesellschaft besteht in der Möglichkeit, für die getätigte Investitionen in das Unternehmen Anteile an der GmbH zu erwerben. Diese Stammanteile erhältst Du durch die Einzahlung des Stammkapitals auf das Kapitaleinzahlungskonto bzw. nach der erfolgreichen Gründung Deiner GmbH. Nicht nur bei der GmbH Gründung: Der Minimalwert eines Stammanteils beträgt mehr als CHF 0.-. Es ist Dir seit dem 1. Januar 2023 zum Beispiel erlaubt einen Anteilswert von 0.00001 Rappen zu wählen.
Wie erwähnt besteht die GmbH aus vielen einzelnen Stammanteilen. Daraus ergibt sich folgender Vorteil durch eine GmbH Gründung: sollte Dir etwas zustossen, können die Stammanteile besser unter Deinen Erben aufgeteilt oder das Unternehmen einfacher verkauft werden als dies bei einer Eizelfirma der Fall wäre. Die GmbH kann mit einer Handelsregisteränderung auf einen Käufer der GmbH übertragen werden und die Erben sind frei entweder selbst das Unternehmen weiterzuführen, sich untereinander auszuzahlen oder die GmbH möglichst gewinnbringend zu verkaufen.
Aber: Die Beteiligung an einer GmbH kann grundsätzlich durch die Übertragung von Stammanteilen verkauft oder übertragen werden. Die Abtretung muss schriftlich erfolgen und erfordert gemäss Art. 785 und 786 OR grundsätzlich die Zustimmung der Gesellschafterversammlung, sofern die Statuten diese Zustimmung nicht ausschliessen. Bei einem geplanten Verkauf sollten deshalb die Statuten, die Beteiligungsverhältnisse und die steuerlichen Folgen frühzeitig geprüft werden.
Ein weiterer Vorteil der GmbH Gründung besteht in steuerlicher Hinsicht. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt ein eigenes Steuersubjekt dar und entrichtet eigenständig eine Gewinn- und Kapitalsteuer. Dies bietet steuerlich nicht nur für Deine GmbH in der Gründungsphase, sondern auch für Dich als Unternehmer oder Unternehmerin Vorteile, da Du in steuerlicher Hinsicht einen grossen Gestaltungsspielraum hast. Erzielt die GmbH einen Gewinn – was uns selbstverständlich freuen würde – muss Deine GmbH auf diesen Gewinn eine Steuer entrichten. Die Steuer kannst Du buchhalterisch als Aufwand verbuchen. Durch diese Zuweisung des Gewinns reduziert sich dadurch und führt zu einer niedrigeren Steuerschuld. Hier zeigt sich ebenfalls der Vorteil der GmbH Gründung als selbständiges Steuersubjekt. Es steht Dir frei die Steuerprogression zu brechen, indem Du Deinen Lohn selbst festlegst und als Aufwand abbuchst, was erneut den Gewinn und damit auch die Steuern minimiert. Dies ist beispielsweise bei der Kollektivgesellschaft oder dem Einzelunternehmen nicht möglich, da in der Steuererklärung zwischen dem Geschäfts- und Privatvermögen nicht unterschieden wird und Du infolgedessen die Steuerprogression nicht beeinflussen kannst.
Eine GmbH bietet unterschiedliche Möglichkeiten, den Unternehmensgewinn zu verwenden. Ein angemessener Geschäftsführungslohn gilt bei der Gesellschaft grundsätzlich als geschäftsmässiger Aufwand, während Dividenden aus dem dafür verfügbaren Gewinn ausgeschüttet werden. Die steuerliche Gesamtbelastung hängt unter anderem vom Wohnkanton, der Höhe des Gewinns, dem Lohn und der geplanten Ausschüttung ab. Eine GmbH ist deshalb nicht automatisch steuerlich günstiger als eine Einzelfirma.
Ein zusätzlicher Vorteil zeigt sich beim gewinnbringenden Verkauf Deiner Stammanteile zu einem späteren Zeitpunkt. Denn anders als bei einer Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft fällt kein zu versteuernder Liquidationsgewinn an, sondern ein steuerfreier Kapitalgewinn. Anders verhält sich dies bei Verkäufen von einzelnen Gegenständen. In diesem Fall gilt der Erlös als Ertrag, welcher anders als bei Privatpersonen steuerrelevant ist.
Diese Regel der Steuerfreiheit gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Je nach Sachverhalt können beispielsweise die Regeln zur indirekten Teilliquidation oder zur Transponierung zur Anwendung kommen. Vor einem Unternehmensverkauf empfiehlt sich deshalb eine steuerliche Prüfung.
Mit einer GmbH kannst Du solide Deine Firma aufbauen. Stellst Du zu einem späteren Zeitpunkt fest, dass das Image der Aktiengesellschaft für Deine GmbH besser passt oder Du Investoren hinzuziehen möchtest, ist eine Umwandlung Deiner GmbH in eine AG möglich. Falls es während der Geschäftstätigkeit der GmbH zu erheblichen Investitionen gekommen ist, können diese Aktiven an das Gründungskapital der AG angerechnet werden. Damit kannst Du mit der Gründung einer GmbH de facto nichts falsch machen - sehr zu Deinem Vorteil, da Du damit in der strategischen Planung Deiner GmbH auch in Zukunft flexibel bleibst.
Bei der Umwandlung einer GmbH in eine AG müssen Voraussetzungen des Fusionsgesetzes in eine Aktiengesellschaft eingehalten werden. Die Umwandlung erfordert die Einhaltung der gesetzlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorgaben sowie die notwendigen Beschlüsse und Handelsregisteranmeldungen. Ob sie sinnvoll ist, hängt von der Unternehmensentwicklung, den Kapitalverhältnissen und den strategischen Zielen ab.
Möchtest Du mehr zur Umwandlung der GmbH in eine AG erfahren, kannst Du diesen Blogartikel aufrufen. Auch in dieser Phase Deines Unternehmens unterstützt Dich notareo gerne (siehe Umwandlung).

Eine GmbH eignet sich besonders, wenn Du Dein Unternehmen als eigenständige juristische Person führen, Dein persönliches Haftungsrisiko grundsätzlich begrenzen und Dir langfristige Entwicklungsmöglichkeiten offenhalten möchtest. Voraussetzung ist, dass Du das erforderliche Stammkapital von CHF 20'000 aufbringen kannst und den zusätzlichen administrativen Aufwand nicht scheust.
Möchtest Du möglichst einfach und ohne Mindestkapital starten, kann eine Einzelfirma die bessere Wahl sein. Planst Du hingegen eine grössere Unternehmensstruktur oder die Beteiligung von Investoren, lohnt sich auch ein Vergleich mit der AG.
Mit notareo kannst Du Deine GmbH einfach online gründen. Wir unterstützen Dich bei der Vorbereitung der Gründungsunterlagen, der notariellen Beurkundung und der Anmeldung beim Handelsregister.
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Zusammenfassung der Vorteile GmbH gründen
Die Vorteile der Gründung einer GmbH lassen sich so zusammenfassen: Die Schweizer GmbH bringt Dir sowohl die Vorteile einer AG also auch die Personenbezogenheit einer Einzelfirma. Nicht zuletzt bringt Dir die Gründung einer GmbH den Vorteil, dass du lediglich mit einem Mindestkapital von CHF 20'000.- Deine eigene Firma gründen kannst. Auch in der Namensgebung bist Du weitestgehend frei und als weiterer Vorteil der Gründung einer GmbH geniesst Du einen schweizweiten Namensschutz und die Nachfolgeplanung ist einfacher umsetzbar.
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Zu den wichtigsten Vorteilen zählen die eigene Rechtspersönlichkeit, die grundsätzlich beschränkte Haftung der Gesellschafter, die Möglichkeit einer Einpersonengesellschaft, die Beteiligung weiterer Gesellschafter und die spätere Umwandlung in eine AG.
Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt CHF 20'000 und muss vollständig liberiert werden. Hinzu kommen Gründungs-, Notariats- und Handelsregisterkosten sowie gegebenenfalls Beratungskosten.
Das hängt vom Einzelfall ab. Eine GmbH bietet eine eigene Rechtspersönlichkeit und grundsätzlich eine Trennung zwischen Gesellschafts- und Privatvermögen. Eine Einzelfirma lässt sich dagegen in der Regel einfacher und mit weniger Gründungsaufwand starten.
Die GmbH kann Lohnzahlungen an ihre angestellten Gesellschafter als geschäftsmässigen Aufwand verbuchen. Dadurch lässt sich die Besteuerung von Gesellschaft und Gesellschafter gestalten. Die tatsächliche Steuerbelastung hängt jedoch unter anderem vom Kanton, Lohn, Gewinn und allfälligen Dividenden ab.
Eine GmbH kann von einer einzigen natürlichen oder juristischen Person gegründet werden. Du brauchst also keinen Mitgründer. Die Gesellschaft muss allerdings ihre gesetzlichen Organisations- und Vertretungsvorschriften einhalten. Insbesondere muss mindestens eine zur Vertretung befugte Person Wohnsitz in der Schweiz haben.
Ja. Eine GmbH kann unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen direkt in eine AG umgewandelt werden, ohne sie zuvor liquidieren zu müssen.
Eine GmbH kann sich lohnen, wenn Du geschäftliche Risiken begrenzen, Partner beteiligen oder eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen schaffen möchtest. Bei geringem Umsatz und überschaubarem Risiko kann eine Einzelfirma wegen der einfacheren Verwaltung und der tieferen Einstiegskosten geeigneter sein.
Ja. Eine GmbH kann durch eine einzelne natürliche oder juristische Person gegründet werden. Du benötigst keine zweite Person als Gesellschafter.
Nein. Das Geld wird bei einer Bargründung zunächst auf einem Kapitaleinzahlungskonto hinterlegt. Nach der Eintragung der GmbH im Handelsregister wird es freigegeben und kann für geschäftliche Zwecke eingesetzt werden. Das Kapital bleibt jedoch Teil des Gesellschaftsvermögens.
Nein. Die GmbH bezahlt grundsätzlich Steuern auf ihren Gewinn und ihr Kapital. Bei einer Ausschüttung werden Dividenden zusätzlich bei den Gesellschaftern steuerlich berücksichtigt. Je nach Situation können sich dennoch Gestaltungsmöglichkeiten ergeben.
Die Dauer hängt unter anderem von der Vorbereitung der Unterlagen, der Bank, der öffentlichen Beurkundung und der Bearbeitung durch das zuständige Handelsregisteramt ab. Plane ausreichend Zeit ein und kläre vorab, welche Unterlagen benötigt werden.
Ja. Stammanteile können unter Beachtung der gesetzlichen und statutarischen Vorgaben übertragen werden. Auch eine Umwandlung in eine AG ist grundsätzlich möglich, ohne die GmbH vorher liquidieren zu müssen.
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Eveline Suter
Juristin