Firmenname ändern in der Schweiz: Kosten, Ablauf für GmbH & AG

Möchtest Du den Firmennamen Deiner GmbH oder AG ändern? Vielleicht hat sich Dein Geschäftsmodell weiterentwickelt, Dein Unternehmen wurde neu ausgerichtet oder der bisherige Name passt nicht mehr zu Deiner Marke. Eine Firmenänderung ist in der Schweiz grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings reicht es nicht, einfach einen neuen Namen auf der Website zu verwenden: Bei einer GmbH oder AG muss die Änderung der Firma durch eine Statutenänderung beschlossen, öffentlich beurkundet und beim Handelsregister angemeldet werden.

In diesem Ratgeber erfährst Du, wie Du den Firmennamen Deiner GmbH oder AG ändern kannst, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten, wie die Namensprüfung funktioniert und welche Kosten entstehen. Ausserdem zeigen wir Dir, welche Unterlagen Du benötigst und worauf Du nach der Eintragung achten solltest.

Firmenname ändern: Das Wichtigste in Kürze

  • Möglichkeit: Du kannst den Firmennamen Deiner GmbH oder AG grundsätzlich jederzeit ändern.
  • Beschluss: Die Änderung muss bei einer GmbH durch die Gesellschafterversammlung und bei einer AG durch die Generalversammlung beschlossen werden.
  • Notar: Die Änderung der Statuten muss öffentlich beurkundet werden (Art. 647 bzw. 780 OR).
  • Handelsregister: Der neue Firmenname muss beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet und eingetragen werden.
  • Namensprüfung: Der neue Firmenname muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sich von bestehenden Firmen deutlich unterscheiden.
  • Kosten: Die eidgenössische Handelsregistergebühr für eine Statutenänderung einer GmbH oder AG beträgt CHF 200. Hinzu kommen Notariatskosten und gegebenenfalls Kosten für die Vorbereitung und Abwicklung.
  • Dauer: Für die gesamte Abwicklung solltest Du in der Regel etwa zwei bis drei Wochen einplanen. Die tatsächliche Dauer hängt von der Vorbereitung und der Bearbeitung durch das Handelsregisteramt ab.

Erfahre hier mehr rund um das Thema Handelsregisteränderungen, um einen Überblick über die verschiedenen Arten von Handelsregisteränderungen zu erhalten.

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1. Kann man den Firmennamen einer GmbH oder AG ändern?

Ja. In der Schweiz kann der Firmenname einer bestehenden GmbH oder AG grundsätzlich jederzeit geändert werden. Es ist weder eine Neugründung noch eine Auflösung der bisherigen Gesellschaft erforderlich.

Eine Firmenänderung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

  • Neue Geschäftsausrichtung: Dein Unternehmen bietet mittlerweile andere Dienstleistungen oder Produkte an.
  • Rebranding: Du möchtest Deine Marke modernisieren und einen neuen Marktauftritt schaffen.
  • Wachstum: Der bisherige Name passt nicht mehr zur Grösse oder zum Tätigkeitsgebiet Deines Unternehmens.
  • Zusammenschluss: Nach einer Übernahme oder einer geschäftlichen Neuausrichtung soll ein einheitlicher Firmenname verwendet werden.
  • Persönliche Gründe: Der bisherige Firmenname enthält beispielsweise den Namen eines ehemaligen Gesellschafters oder Geschäftspartners.
  • Internationale Ausrichtung: Du möchtest einen Namen verwenden, der auch auf internationalen Märkten funktioniert.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem rechtlichen Firmennamen und einer Geschäfts- oder Markenbezeichnung.

Der im Handelsregister eingetragene Firmenname ist die offizielle Bezeichnung Deiner Gesellschaft. Eine Marke, ein Logo oder eine zusätzliche Geschäftsbezeichnung kann hingegen grundsätzlich auch ohne Änderung des Handelsregistereintrags angepasst werden, sofern die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Beispiel:

Die Muster Consulting GmbH möchte künftig unter dem Namen ABC Solutions GmbH auftreten. Wenn der rechtliche Firmenname geändert werden soll, muss eine Statutenänderung erfolgen. Wird lediglich das Logo oder die Marke angepasst und bleibt der eingetragene Firmenname unverändert, ist grundsätzlich keine Handelsregisteränderung erforderlich.

2. Welche Voraussetzungen muss ein neuer Firmenname erfüllen?

Bei der Wahl eines neuen Firmennamens bist Du grundsätzlich frei. Es gelten allerdings bestimmte gesetzliche Anforderungen.

Massgebend sind insbesondere Art. 944, 950 und 951 OR.

2.1 Der Firmenname muss sich von bestehenden Firmen unterscheiden

Die wichtigste Voraussetzung ist die Unterscheidbarkeit.

Der neue Firmenname einer GmbH oder AG muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden.

Es genügt deshalb nicht, lediglich die Schreibweise oder einzelne unwesentliche Bestandteile eines bereits bestehenden Firmennamens zu verändern.

Beispielsweise kann die Verwendung eines zusätzlichen Wortes oder einer anderen Rechtsformbezeichnung nicht automatisch dazu führen, dass ein ansonsten identischer Firmenname zulässig wird.

Das Handelsregisteramt prüft die rechtlichen Voraussetzungen und insbesondere die Firmenidentität. Ob zwei unterschiedliche Firmen aufgrund ihrer Ähnlichkeit verwechselt werden können, kann zusätzlich eine zivilrechtliche Frage sein.

2.2 Der Rechtsformzusatz muss weiterhin enthalten sein

Auch nach der Änderung muss die Rechtsform Deiner Gesellschaft im Firmennamen angegeben werden.

Beispiele:

  • Muster Solutions GmbH
  • ABC Consulting AG
  • Swiss Business Services GmbH
  • Future Technologies AG

Die Bezeichnung GmbH oder AG muss weiterhin Bestandteil des eingetragenen Firmennamens sein.

2.3 Der Firmenname darf nicht täuschen

Der neue Firmenname muss der Wahrheit entsprechen und darf keine Täuschungen verursachen oder öffentlichen Interessen widersprechen.

Unzulässig können beispielsweise Bezeichnungen sein, die eine behördliche Tätigkeit, eine nicht vorhandene Bewilligung oder eine tatsächlich nicht bestehende besondere Stellung suggerieren.

Auch bei Fantasiebezeichnungen und geografischen Zusätzen sind die gesetzlichen Anforderungen zu beachten.

2.4 Wie kannst Du prüfen, ob der gewünschte Firmenname noch frei ist?

Bevor Du die Änderung Deiner GmbH oder AG veranlasst, solltest Du den gewünschten Firmennamen unbedingt prüfen.

Dafür stehen Dir verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Zefix – Zentraler Firmenindex

Über Zefix kannst Du kostenlos nach bereits eingetragenen Unternehmen suchen. So erhältst Du einen ersten Überblick darüber, ob identische oder ähnliche Firmen existieren.

Website: https://www.zefix.admin.ch

2. Professionelle Firmenrecherche

Das Bundesamt für Justiz empfiehlt bei Firmenänderungen eine vorgängige Firmenrecherche beim Firmenzentralregister. Eine solche Recherche kostet CHF 50.

Die Recherche zeigt identische oder ähnliche Firmen. Sie beinhaltet allerdings keine abschliessende rechtliche Prüfung der Zulässigkeit des gewünschten Namens.

3. Prüfung durch das Handelsregisteramt

Das zuständige Handelsregisteramt prüft die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen des Eintragungsverfahrens. Die definitive Eintragung wird zudem durch das Eidgenössische Amt für das Handelsregister geprüft und genehmigt.

Wichtig: Eine erfolgreiche Suche in Zefix oder eine positive Firmenrecherche bedeutet noch keine Garantie, dass der gewünschte Firmenname tatsächlich eingetragen werden kann.

Eine Firma kann auch nicht im Voraus verbindlich reserviert werden. Der Firmenschutz entsteht erst mit der Publikation der Handelsregistereintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

3. Firmenname einer GmbH ändern: Ablauf und Voraussetzungen

Die Änderung des Firmennamens einer GmbH erfordert eine Änderung der Gesellschaftsstatuten.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet Art. 780 OR. Danach muss der Beschluss über die Statutenänderung öffentlich beurkundet und ins Handelsregister eingetragen werden.

Der Ablauf gestaltet sich grundsätzlich wie folgt:

Schritt 1: Neuen Firmennamen bestimmen und prüfen

Zunächst musst Du einen neuen Firmennamen festlegen.

Dabei solltest Du insbesondere prüfen, ob der gewünschte Name bereits von einer anderen Gesellschaft verwendet wird und ob er den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Es empfiehlt sich, bereits vor der Beurkundung eine Firmenrecherche durchzuführen. Dadurch lässt sich das Risiko einer Zurückweisung durch das Handelsregisteramt reduzieren.

Schritt 2: Beschluss der Gesellschafterversammlung

Die Änderung des Firmennamens muss grundsätzlich durch die Gesellschafterversammlung beschlossen werden.

Der Beschluss betrifft die Änderung der entsprechenden Bestimmung in den Gesellschaftsstatuten.

Die Beschlussfassung erfolgt nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Allfällige strengere Anforderungen in den Statuten sind ebenfalls zu beachten.

Schritt 3: Öffentliche Beurkundung durch einen Notar

Der Beschluss über die Statutenänderung muss öffentlich beurkundet werden.

Der Notar erstellt beziehungsweise prüft die notwendigen Unterlagen und beurkundet den Beschluss sowie die Statutenänderung.

Die neuen Statuten müssen den geänderten Firmennamen enthalten.

Schritt 4: Anmeldung beim Handelsregisteramt

Nach der Beurkundung werden die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht.

Dazu gehören insbesondere:

  • Handelsregisteranmeldung
  • Öffentliche Urkunde über die Statutenänderung
  • Vollständig angepasste Gesellschaftsstatuten
  • Weitere erforderliche Belege, sofern diese im Einzelfall verlangt werden

Das Handelsregisteramt prüft die Anmeldung und die eingereichten Unterlagen.

Schritt 5: Eintragung und Publikation im SHAB

Nach erfolgreicher Prüfung wird der neue Firmenname im Handelsregister eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert.

Mit der Veröffentlichung wird die Änderung wirksam.

Ab diesem Zeitpunkt muss die Gesellschaft ihren neuen eingetragenen Firmennamen verwenden.

4. Firmenname einer AG ändern: Ablauf und Voraussetzungen

Auch bei einer Aktiengesellschaft ist die Änderung des Firmennamens grundsätzlich jederzeit möglich.

Die rechtlichen Anforderungen sind weitgehend mit jenen einer GmbH vergleichbar. Die massgebenden Bestimmungen finden sich insbesondere in Art. 647 OR.

Im Unterschied zur GmbH ist bei einer AG die Generalversammlung der Aktionäre für die Änderung der Statuten zuständig (Art. 698 OR).

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Neuen Firmennamen festlegen: Der gewünschte Firmenname wird ausgewählt und auf seine Zulässigkeit geprüft.
  2. Generalversammlung durchführen: Die Aktionäre beschliessen die Änderung des Firmennamens und damit die entsprechende Statutenänderung.
  3. Öffentliche Beurkundung: Der Beschluss und die Statutenänderung werden durch einen Notar öffentlich beurkundet.
  4. Handelsregisteranmeldung: Die geänderten Statuten und die erforderlichen Unterlagen werden beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht.
  5. Eintragung und Publikation: Nach erfolgreicher Prüfung wird der neue Firmenname im Handelsregister eingetragen und im SHAB veröffentlicht.

Die Beschlussfassung richtet sich nach den gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen. Sofern die Statuten keine strengeren Anforderungen vorsehen, gelten für eine gewöhnliche Firmenänderung die allgemeinen Beschlussregeln der Generalversammlung.

Gibt es Unterschiede zwischen einer Firmenänderung bei einer AG und einer GmbH?

Der grundsätzliche Ablauf ist bei beiden Rechtsformen gleich. Es gibt jedoch Unterschiede bei den zuständigen Gesellschaftsorganen und den gesetzlichen Grundlagen.

5. Welche Kosten entstehen, wenn Du den Firmennamen änderst?

Die Kosten einer Firmenänderung bei einer GmbH oder AG setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen.

Grundsätzlich musst Du mit folgenden Kosten rechnen:

5.1 Handelsregistergebühren

Die eidgenössische Gebührenverordnung für das Handelsregister sieht für die Eintragung einer Statutenänderung bei einer GmbH oder AG eine Gebühr von CHF 200 vor.

Diese Gebühr gilt unabhängig davon, ob Du den Firmennamen, den Gesellschaftszweck oder andere Statutenbestimmungen änderst.

5.2 Notariatskosten

Da eine Firmenänderung eine öffentliche Beurkundung erfordert, entstehen zusätzliche Notariatskosten.

Die Höhe dieser Kosten hängt insbesondere vom zuständigen Kanton, dem anwendbaren Gebührentarif und dem Umfang der notwendigen Arbeiten ab.

5.3 Kosten für die Vorbereitung und Abwicklung

Wenn Du die Firmenänderung nicht selbst organisieren möchtest, können zusätzliche Kosten für folgende Dienstleistungen entstehen:

Die tatsächlichen Gesamtkosten hängen somit davon ab, ob Du die Dokumente selbst vorbereitest oder die gesamte Firmenänderung durch einen Dienstleister abwickeln lässt.

Tipp: Wenn Du gleichzeitig weitere Änderungen an Deiner GmbH oder AG vornehmen möchtest, beispielsweise eine Zweckänderung oder eine Sitzverlegung, kann es sinnvoll sein, diese in derselben Statutenänderung zusammenzufassen. Dadurch lassen sich unter Umständen zusätzliche Kosten und administrativer Aufwand vermeiden. Eine Übersicht über die verschiedenen Handelsregisteränderungen erhältst du hier.

notareo übernimmt die Vorbereitung der notwendigen Dokumente, organisiert die öffentliche Beurkundung und kümmert sich um die Anmeldung beim Handelsregisteramt. So kannst Du Deine Firmenänderung einfach und unkompliziert erledigen lassen.

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6. Welche Unterlagen benötigst Du für die Firmenänderung?

Für die Änderung des Firmennamens einer GmbH oder AG werden verschiedene Dokumente benötigt.

In der Regel sind folgende Unterlagen erforderlich:

Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass die Handelsregisteranmeldung korrekt unterzeichnet und die erforderlichen Belege vollständig eingereicht werden.

7. Wie lange dauert eine Firmenänderung?

Die Dauer einer Firmenänderung hängt insbesondere davon ab, wie schnell die notwendigen Dokumente vorbereitet und unterzeichnet werden können und wie lange das zuständige Handelsregisteramt für die Prüfung benötigt.

Als Orientierung kannst Du mit folgenden Zeiträumen rechnen:

Diese Angaben sind Richtwerte und keine garantierten Bearbeitungsfristen.

Wenn Du den Firmennamen Deiner GmbH oder AG möglichst schnell ändern möchtest, solltest Du insbesondere auf eine vorgängige Prüfung des gewünschten Namens und eine vollständige Vorbereitung der Dokumente achten.

8. Was musst Du nach der Änderung des Firmennamens beachten?

Mit der Eintragung des neuen Firmennamens im Handelsregister ist die eigentliche Firmenänderung abgeschlossen. Damit ist jedoch noch nicht sichergestellt, dass alle Stellen und Geschäftspartner über die Änderung informiert sind.

Nach der Publikation solltest Du insbesondere folgende Punkte überprüfen:

8.1 Bank und Geschäftskonten

Informiere Deine Bank über die Firmenänderung und kläre ab, welche Dokumente für die Aktualisierung der Kontoinformationen benötigt werden.

8.2 Rechnungen und Geschäftskorrespondenz

Der neue Firmenname muss auf Rechnungen, Offerten, Verträgen und in der Geschäftskorrespondenz verwendet werden.

Gemäss Art. 954a OR muss die im Handelsregister eingetragene Firma vollständig und unverändert angegeben werden.

8.3 Website, E-Mail und Geschäftsausstattung

Passe insbesondere folgende Angaben an:

  • Website und Impressum
  • E-Mail-Signaturen
  • Briefpapier und Geschäftsdokumente
  • Offerten und Rechnungsformulare
  • Visitenkarten und Firmenpräsentationen
  • Social-Media-Profile

8.4 Verträge und Geschäftspartner

Informiere Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner und weitere wichtige Ansprechpartner über die Änderung des Firmennamens.

Bestehende Verträge bleiben grundsätzlich mit derselben Gesellschaft bestehen. Eine reine Firmenänderung führt nicht zu einer Neugründung oder einem Wechsel der Rechtspersönlichkeit.

8.5 Markenrechte und Schutz des neuen Namens

Wenn Du den neuen Firmennamen auch als Marke verwenden möchtest, solltest Du zusätzlich prüfen, ob entsprechende Markenrechte bestehen oder angemeldet werden müssen.

Ein Handelsregistereintrag ersetzt keine Markenregistrierung. Die Firmen- und Markenrechte sind rechtlich voneinander zu unterscheiden.

8.6 Behörden und Versicherungen

Prüfe, ob weitere Stellen informiert werden müssen, beispielsweise Versicherungen, Bewilligungsbehörden oder Vertragspartner.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung erhält eine Namensänderung grundsätzlich automatisch über das Handelsregister. Dennoch solltest Du kontrollieren, ob sämtliche relevanten Unternehmensdaten korrekt aktualisiert wurden.

9. Kann ich den Firmennamen ändern, ohne die Gesellschaft neu zu gründen?

Ja. Eine Firmenänderung führt nicht zu einer Neugründung.

Die bestehende GmbH oder AG bleibt dieselbe juristische Person. Es ändern sich lediglich die Statuten und der im Handelsregister eingetragene Firmenname.

Das bedeutet insbesondere:

  • Das Stammkapital beziehungsweise Aktienkapital bleibt unverändert.
  • Die Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre bleiben grundsätzlich dieselben.
  • Die Geschäftsführung beziehungsweise der Verwaltungsrat bleibt unverändert, sofern keine separate Änderung beschlossen wird.
  • Bestehende Verträge und Verpflichtungen bleiben bestehen.
  • Die Gesellschaft behält ihre bisherige Identität und ihre Unternehmensgeschichte.

Es ist deshalb nicht notwendig, eine neue GmbH oder AG zu gründen, nur weil Du einen anderen Firmennamen verwenden möchtest.

10. Firmenname ändern lassen mit notareo

Du möchtest den Firmennamen Deiner GmbH oder AG ändern und suchst eine unkomplizierte Lösung?

notareo unterstützt Dich bei der gesamten Firmenänderung. Wir bereiten die notwendigen Dokumente vor, koordinieren die öffentliche Beurkundung und kümmern uns um die Eintragung des neuen Firmennamens im Handelsregister.

Du musst Dich nicht selbst mit den verschiedenen Dokumenten, gesetzlichen Anforderungen und dem Handelsregisteramt auseinandersetzen.

Deine Vorteile mit notareo:

  • Einfache und unkomplizierte Abwicklung
  • Vorbereitung der notwendigen Dokumente
  • Koordination der öffentlichen Beurkundung
  • Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt
  • Unterstützung bei der Prüfung des neuen Firmennamens
  • Transparente Kosten und persönliche Beratung

Firmennamen Deiner GmbH oder AG ändern? Wir erledigen das für Dich.

Spare Zeit und vermeide unnötigen administrativen Aufwand. notareo kümmert sich um die Dokumente, die notarielle Beurkundung und die Eintragung im Handelsregister.

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Erfahre hier mehr über die wichtigsten Fragen rund um die Änderung des Firmennamens

Kann ich den Firmennamen meiner GmbH jederzeit ändern?

Ja. Der Firmenname einer GmbH kann grundsätzlich jederzeit geändert werden. Dafür ist ein Beschluss über die Statutenänderung erforderlich. Dieser muss öffentlich beurkundet und anschliessend beim Handelsregister angemeldet werden.

Kann ich den Namen meiner AG ohne Notar ändern?

Nein. Die Änderung des Firmennamens einer AG erfordert eine Statutenänderung, die öffentlich beurkundet werden muss. Eine einfache Handelsregisteranmeldung reicht nicht aus.

Was kostet es, den Firmennamen einer GmbH zu ändern?

Die eidgenössische Handelsregistergebühr für eine Statutenänderung beträgt CHF 200. Hinzu kommen die Notariatskosten sowie gegebenenfalls Kosten für die Vorbereitung und Abwicklung der Änderung.

notareo bietet Dir die Vorbereitung und Abwicklung der Änderung sowie die ganze notarielle Arbeit an. Mehr Informationen zu unserer Dienstleistung findest Du hier.

Wie viel kostet eine Firmenänderung bei einer AG?

Auch bei einer AG beträgt die Handelsregistergebühr für die Statutenänderung CHF 200. Die gesamten Kosten hängen zusätzlich von den Notariatskosten und dem Umfang der benötigten Dienstleistungen ab.

Muss ich bei einer Namensänderung neue Statuten erstellen?

Ja. Der neue Firmenname muss in den Gesellschaftsstatuten festgehalten werden. Die entsprechend angepassten Statuten werden zusammen mit der öffentlichen Urkunde beim Handelsregister eingereicht.

Muss der neue Firmenname einzigartig sein?

Der neue Firmenname muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden. Ausserdem darf er nicht täuschen und muss die gesetzlichen Anforderungen an die Firmenbildung erfüllen. Erfahre in unserem Ratgeber rund um das Finden eines Firmennamens mehr.

Kann ich prüfen, ob ein Firmenname noch frei ist?

Ja. Du kannst den gewünschten Firmennamen zunächst kostenlos über Zefix prüfen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz eine professionelle Firmenrecherche für CHF 50 durchführen zu lassen.

Kann ich meinen Firmennamen reservieren?

Nein. Eine verbindliche Reservation eines Firmennamens ist in der Schweiz nicht möglich. Der Schutz der Firma entsteht erst mit der Publikation der Eintragung im Schweizerischen Handelsamtsblatt.

Bleibt meine UID-Nummer bei einer Firmenänderung gleich?

Ja. Da die bestehende Gesellschaft rechtlich dieselbe bleibt und keine Neugründung erfolgt, bleibt auch die bisherige UID-Nummer grundsätzlich unverändert.

Müssen bestehende Verträge nach der Firmenänderung angepasst werden?

Eine reine Firmenänderung führt nicht dazu, dass bestehende Verträge ihre Gültigkeit verlieren. Die Gesellschaft bleibt dieselbe Vertragspartnerin. Es ist dennoch sinnvoll, wichtige Geschäftspartner über den neuen Firmennamen zu informieren und Vertragsdokumente bei Bedarf zu aktualisieren.

Muss ich die Namensänderung der MWST melden?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung erhält die Namensänderung grundsätzlich automatisch über das Handelsregister. Eine separate Meldung ist für die gewöhnliche Änderung des Firmennamens deshalb normalerweise nicht erforderlich.

Kann ich gleichzeitig den Firmennamen und den Gesellschaftszweck ändern?

Ja. Du kannst mehrere Änderungen der Gesellschaftsstatuten gleichzeitig beschliessen und öffentlich beurkunden lassen. Dazu gehören beispielsweise die Änderung des Firmennamens, des Gesellschaftszwecks und des Sitzes. Dadurch kann die Abwicklung effizienter gestaltet werden.

Wie lange dauert es, bis der neue Firmenname im Handelsregister eingetragen ist?

Die gesamte Abwicklung dauert in der Regel etwa zwei bis drei Wochen. Die tatsächliche Dauer hängt von der Vorbereitung, der Verfügbarkeit des Notars und der Bearbeitungszeit des zuständigen Handelsregisteramts ab.

Kann ich den Firmennamen einer Einzelfirma ebenfalls ändern?

Ja. Bei einer im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma ist eine Änderung des Firmennamens grundsätzlich ebenfalls möglich. Anders als bei einer GmbH oder AG ist dafür jedoch keine öffentliche Beurkundung einer Statutenänderung erforderlich. Es gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften für Einzelfirmen, insbesondere hinsichtlich des Familiennamens des Inhabers.

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