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Deine GmbH soll künftig andere Dienstleistungen anbieten, neue Produkte verkaufen oder in einer völlig neuen Branche tätig werden? Dann kann eine Zweckänderung notwendig sein. Der Gesellschaftszweck legt fest, welche Tätigkeiten Deine GmbH gemäss ihren Statuten ausüben darf. Entspricht der bisherige Zweck nicht mehr der tatsächlichen oder geplanten Geschäftstätigkeit, solltest Du ihn anpassen und die Änderung im Handelsregister eintragen lassen.
Eine Zweckänderung bei einer Schweizer GmbH erfordert grundsätzlich eine Statutenänderung und eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar. Anschliessend wird der neue Gesellschaftszweck beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet.
In diesem Beitrag erfährst Du, wann eine Zweckänderung erforderlich ist, welche Voraussetzungen gelten, wie Du den Gesellschaftszweck richtig formulierst, welche Unterlagen Du benötigst und mit welchen Kosten Du rechnen musst. Ausserdem zeigen wir Dir, wie Du Deine GmbH mit möglichst wenig Aufwand und ohne unnötige Verzögerungen auf einen neuen Geschäftszweck ausrichtest.
Du möchtest den Zweck Deiner GmbH ändern? notareo übernimmt die Vorbereitung der Dokumente, die notarielle Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregister. Die Zweckänderung ist bereits ab CHF 575.– exkl. MWST und staatlichen Gebühren möglich.
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Eine Zweckänderung bei einer GmbH in der Schweiz ist erforderlich, wenn der bisherige Gesellschaftszweck an die neue oder geplante Geschäftstätigkeit angepasst werden soll. Dabei sind insbesondere folgende Punkte wichtig:
Wann ist eine Zweckänderung notwendig? Wenn Deine GmbH neue Geschäftsfelder erschliessen, zusätzliche Dienstleistungen anbieten oder ihre bisherige Geschäftstätigkeit vollständig ändern möchte.
Welche Voraussetzungen gelten? Die Zweckänderung muss von der Gesellschafterversammlung beschlossen, öffentlich beurkundet und beim Handelsregisteramt angemeldet werden.
Wie muss der neue Gesellschaftszweck formuliert sein? Er muss das Tätigkeitsfeld der GmbH klar und ausreichend konkret beschreiben, darf aber genügend Spielraum für zukünftige Geschäftsentwicklungen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt? Insbesondere der Gesellschafterbeschluss, die öffentliche Urkunde, die angepassten Statuten und die Handelsregisteranmeldung.
Was kostet eine Zweckänderung? Bei notareo kostet die Zweckänderung CHF 575.– inklusive Notar, zuzüglich 8,1 % MWST und staatlicher Handelsregistergebühren.
Wie lange dauert die Änderung? In der Regel etwa zwei bis drei Wochen inklusive Eintragung im Handelsregister, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
notareo übernimmt die Vorbereitung der Dokumente, die notarielle Beurkundung und die Anmeldung beim Handelsregisteramt – einfach, transparent und zum Pauschalpreis.
Du möchtest den Zweck Deiner GmbH ändern?
Der Gesellschaftszweck beschreibt, welche wirtschaftlichen Tätigkeiten eine GmbH ausüben darf. Er ist Bestandteil der Gesellschaftsstatuten und wird im Handelsregister veröffentlicht.
Eine Zweckänderung bedeutet, dass der bisherige Gesellschaftszweck angepasst, erweitert, eingeschränkt oder vollständig ersetzt wird.
Der Gesellschaftszweck erfüllt mehrere Funktionen:
Die gesetzlichen Grundlagen zur Zweckumschreibung finden sich insbesondere in Art. 776 OR und Art. 118 HRegV.
Wichtig: Eine Zweckänderung ist nicht mit einer Änderung des Firmennamens oder des Sitzes gleichzusetzen. Es handelt sich um eine eigenständige Statutenänderung.
Eine Zweckänderung ist insbesondere dann sinnvoll oder erforderlich, wenn sich die Geschäftstätigkeit Deiner GmbH wesentlich verändert und der bisherige Gesellschaftszweck die neuen Tätigkeiten nicht mehr ausreichend abdeckt.
In der Praxis gibt es zahlreiche Situationen, in denen eine Anpassung der Statuten notwendig wird.
Deine GmbH möchte zusätzliche Dienstleistungen anbieten oder neue Produkte verkaufen. Der bisherige Zweck umfasst diese Tätigkeiten nicht oder nicht ausreichend.
Beispiel:
Der bisherige Zweck lautet:
«Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Unternehmensführung.»
Neu möchte die GmbH zusätzlich IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung und den Verkauf von Software anbieten.
In diesem Fall kann eine Erweiterung des Gesellschaftszwecks sinnvoll sein.
Deine GmbH gibt ihre bisherige Tätigkeit auf und konzentriert sich auf einen neuen Geschäftsbereich.
Beispiel:
Eine GmbH war bisher im Bereich Gastronomie tätig und möchte künftig Immobilien verwalten und vermitteln.
Der bisherige Zweck entspricht nicht mehr der geplanten Geschäftstätigkeit. Eine Anpassung der Statuten ist deshalb angezeigt.
Deine Gesellschaft möchte in eine weitere Branche einsteigen, ohne die bisherigen Tätigkeiten aufzugeben.
Beispiele:
Je nach bisheriger Formulierung kann eine Ergänzung des Gesellschaftszwecks ausreichen.
Du hast eine bestehende GmbH übernommen und möchtest sie künftig für eine andere Geschäftstätigkeit verwenden?
Gerade beim Kauf einer bestehenden Gesellschaft ist eine Zweckänderung häufig sinnvoll.
Beispielsweise wird eine bisherige Beratungsfirma übernommen, um künftig eine Handelsgesellschaft zu betreiben. In diesem Fall sollte der Gesellschaftszweck an die neue Geschäftstätigkeit angepasst werden.
Zu beachten ist, dass neben der Zweckänderung weitere Änderungen notwendig sein können, beispielsweise eine Änderung der Geschäftsführung, des Firmennamens oder des Sitzes.
Eine GmbH kann auch ihren Zweck ändern, um künftig als Holdinggesellschaft tätig zu sein.
Beispielsweise möchte eine bisher operativ tätige GmbH künftig Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, halten und verwalten.
In diesem Fall ist eine entsprechende Anpassung der Statuten erforderlich. Bei Beteiligungen an Gesellschaften mit Grundstücken in der Schweiz können zusätzlich Fragen im Zusammenhang mit der Lex Koller entstehen.
Du besitzt eine GmbH, deren ursprüngliche Geschäftstätigkeit eingestellt wurde? Anstatt die Gesellschaft aufzulösen, möchtest Du sie für eine neue Geschäftsidee verwenden?
Auch in diesem Fall kann eine Zweckänderung die passende Lösung sein.
Du kannst den Gesellschaftszweck an die neue Tätigkeit anpassen, ohne dafür zwingend eine neue GmbH gründen zu müssen.
Allerdings solltest Du vorab prüfen, ob die bestehende Gesellschaft noch weitere Verpflichtungen, Verbindlichkeiten oder rechtliche Risiken aufweist.
Die Zweckänderung einer GmbH ist eine Änderung der Gesellschaftsstatuten. Dafür müssen verschiedene rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.
Über die Änderung des Gesellschaftszwecks entscheidet grundsätzlich die Gesellschafterversammlung.
Die Änderung muss ordnungsgemäss beschlossen werden. Dabei sind die gesetzlichen und statutarischen Bestimmungen über die Beschlussfassung zu beachten.
Der Beschluss muss anschliessend öffentlich beurkundet werden.
Gemäss Art. 780 OR muss die Änderung der Statuten einer GmbH öffentlich beurkundet werden.
Das bedeutet, dass eine einfache schriftliche Vereinbarung oder ein gewöhnliches Protokoll der Gesellschafterversammlung nicht ausreicht.
Die öffentliche Urkunde dokumentiert den Beschluss über die Statutenänderung und bildet eine wichtige Grundlage für die Anmeldung beim Handelsregisteramt.
Die Beurkundung kann durch eine zuständige Urkundsperson erfolgen. Welcher Notar zuständig ist und welche Beurkundungsform möglich ist, richtet sich nach den einschlägigen kantonalen Vorschriften.
Der neue Gesellschaftszweck muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Gemäss Art. 118 HRegV muss der Zweck so umschrieben sein, dass das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft für Dritte klar ersichtlich ist.
Der Zweck darf insbesondere nicht:
Eine Formulierung wie «Die Gesellschaft bezweckt die Ausübung sämtlicher Geschäfte» ist daher nicht ausreichend.
Der Zweck sollte die wesentlichen Geschäftstätigkeiten konkret beschreiben, ohne die Gesellschaft unnötig auf eine einzelne Tätigkeit einzuschränken.
Nach der öffentlichen Beurkundung muss die Statutenänderung beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden.
Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Unterlagen und nimmt die Änderung vor, sofern die gesetzlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Erst mit der Eintragung beziehungsweise der gesetzlich massgebenden Publikation wird die Statutenänderung wirksam.
Die Formulierung des Gesellschaftszwecks ist einer der wichtigsten Schritte bei einer Zweckänderung.
Ein gut formulierter Zweck sollte einerseits die tatsächliche Geschäftstätigkeit abdecken und andererseits genügend Spielraum für zukünftige Entwicklungen lassen.
Dabei gilt es, die richtige Balance zwischen einer ausreichend konkreten und einer möglichst flexiblen Formulierung zu finden.
Ein Gesellschaftszweck sollte insbesondere folgende Fragen beantworten:
Je nach Geschäftstätigkeit können zusätzliche Formulierungen sinnvoll sein, beispielsweise für den Import und Export, die Vermittlung oder die Verwaltung von Beteiligungen.
Die folgenden Beispiele zeigen, wie ein Gesellschaftszweck je nach Geschäftstätigkeit formuliert werden kann.
Beispiel 1: IT-Unternehmen
«Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Vertrieb und die Wartung von Softwarelösungen sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie.»
Beispiel 2: Immobiliengesellschaft
«Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und den Verkauf von Immobilien sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Immobilienbereich, unter Vorbehalt der Bewilligungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.»
Beispiel 3: Handelsgesellschaft
«Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Waren aller Art, insbesondere den Import und Export sowie den Vertrieb von Konsumgütern im In- und Ausland.»
Beispiel 4: Beratungsunternehmen
«Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Strategie, Organisation, Management und Digitalisierung.»
Beispiel 5: Holdinggesellschaft
«Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen.»
Beispiel 6: Bauunternehmen
«Die Gesellschaft bezweckt die Planung, Projektierung und Ausführung von Bauarbeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bau- und Immobilienbereich.»
Beispiel 7: Gastronomiebetrieb
«Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Restaurants, Cafés und weiteren Gastronomiebetrieben sowie die Erbringung von Catering- und Verpflegungsdienstleistungen.»
Grundsätzlich kann der Zweck mehrere Geschäftstätigkeiten umfassen. Er sollte jedoch nicht beliebig oder völlig unbestimmt formuliert sein.
Eine zu enge Formulierung kann dazu führen, dass bei einer späteren Erweiterung der Geschäftstätigkeit erneut eine Statutenänderung notwendig wird.
Eine zu allgemeine Formulierung kann hingegen vom Handelsregisteramt beanstandet werden.
Deshalb empfiehlt es sich, den Gesellschaftszweck so zu formulieren, dass er die wesentlichen aktuellen und absehbaren Tätigkeiten abdeckt.
Der Gesellschaftszweck muss das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft klar erkennen lassen. Er muss jedoch nicht jede einzelne Dienstleistung oder jedes einzelne Produkt aufführen.
Entscheidend ist, dass die wesentlichen Tätigkeitsbereiche ausreichend beschrieben sind.
Wenn Deine GmbH beispielsweise sowohl Software entwickelt als auch IT-Beratungen anbietet, können beide Tätigkeiten in einer gemeinsamen Zweckbestimmung erfasst werden.
Die Zweckänderung einer GmbH in der Schweiz erfolgt grundsätzlich in mehreren Schritten. Dabei übernimmt der Notar die öffentliche Beurkundung und die Gesellschaft beziehungsweise ihr Vertreter veranlasst die Anmeldung beim Handelsregisteramt.
Zunächst wird festgelegt, welche Tätigkeiten Deine GmbH künftig ausüben soll.
Dabei sollte geprüft werden, ob der bisherige Zweck lediglich ergänzt oder vollständig ersetzt werden muss.
Es empfiehlt sich, den neuen Gesellschaftszweck von Anfang an sorgfältig zu formulieren, damit keine unnötigen Rückfragen durch das Handelsregisteramt entstehen.
Auf Grundlage des neuen Gesellschaftszwecks werden die erforderlichen Dokumente erstellt.
Dazu gehören insbesondere:
Die Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Gesellschafterversammlung beschliesst die Änderung des Gesellschaftszwecks.
Dabei müssen die gesetzlichen und statutarischen Beschlussvorschriften eingehalten werden.
Der Beschluss über die Statutenänderung wird durch einen Notar öffentlich beurkundet.
Die öffentliche Urkunde hält insbesondere den Beschluss über die Änderung des Gesellschaftszwecks fest.
Nach der Beurkundung werden die erforderlichen Dokumente beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht.
Das Handelsregisteramt prüft insbesondere:
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, trägt das Handelsregisteramt den neuen Gesellschaftszweck ein.
Die Änderung wird anschliessend im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht.
Damit ist die Zweckänderung abgeschlossen.
Für eine Zweckänderung einer GmbH werden insbesondere folgende Unterlagen benötigt:

Je nach Kanton, konkreter Ausgangslage und Art der Beurkundung können weitere Dokumente erforderlich sein.
Bei einer c/o-Adresse kann beispielsweise zusätzlich eine Domizilannahmeerklärung notwendig sein, sofern gleichzeitig eine entsprechende Änderung angemeldet wird.
Die genauen Anforderungen sollten deshalb vor der Einreichung mit dem zuständigen Handelsregisteramt beziehungsweise dem Notar abgestimmt werden.
Die Kosten einer Zweckänderung setzen sich grundsätzlich aus den Kosten für die Vorbereitung der Dokumente, die öffentliche Beurkundung und die Gebühren des Handelsregisteramts zusammen.
Bei notareo erhältst Du die Vorbereitung der Dokumente, die notarielle Beurkundung und die Beratung zu einem transparenten Pauschalpreis.

Gesamtkosten: CHF 575.– exkl. MWST und staatlicher Handelsregistergebühren.
Im Preis sind insbesondere die Vorbereitung der Änderungsunterlagen, die notarielle Beurkundung und die Beratung enthalten.
Die staatlichen Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg).
Bei einer Statutenänderung können die Gebühren je nach Umfang und konkreter Eintragung variieren.
Als grobe Orientierung kannst Du für eine Handelsregisteränderung mit Statutenänderung mit zusätzlichen staatlichen Gebühren rechnen.
Ja. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten einer Zweckänderung möglichst gering zu halten.
Handelsregisteränderungen zusammenfassen
Wenn Du gleichzeitig den Gesellschaftszweck und beispielsweise den Firmennamen oder den Sitz Deiner GmbH ändern möchtest, empfiehlt es sich, diese Änderungen gemeinsam durchzuführen.
Dadurch können unnötige separate Verfahren und zusätzliche Gebühren vermieden werden.
Gesellschaftszweck sorgfältig vorbereiten
Eine klare und vollständige Formulierung des neuen Gesellschaftszwecks hilft, Rückfragen und Korrekturen durch das Handelsregisteramt zu vermeiden.
Pauschalangebot nutzen
Mit einem Pauschalangebot weisst Du bereits im Voraus, welche Kosten für die Dienstleistung und den Notar anfallen.
Bei notareo erhältst Du eine transparente Kostenübersicht, bevor Du den Auftrag erteilst.
Die Dauer einer Zweckänderung hängt insbesondere davon ab, wie schnell die notwendigen Informationen und Unterschriften vorliegen und wie lange das zuständige Handelsregisteramt für die Bearbeitung benötigt.
Bei notareo dauert die Vorbereitung der Unterlagen während der Arbeitszeiten in der Regel ungefähr fünf Stunden.
Sobald die unterzeichneten Dokumente und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, rechnen wir inklusive Eintragung im Handelsregister normalerweise mit etwa zwei bis drei Wochen.

Die tatsächliche Dauer kann je nach Kanton und Einzelfall variieren. Auf die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramts hat notareo keinen direkten Einfluss.
Nicht jede Zweckänderung ist gleich. Je nach neuer Geschäftstätigkeit können zusätzliche rechtliche oder administrative Fragen entstehen.
Möchte Deine GmbH künftig eine Tätigkeit ausüben, für die eine besondere Bewilligung erforderlich ist, solltest Du die entsprechenden Anforderungen frühzeitig prüfen.
Beispiele sind bestimmte Tätigkeiten im Finanzbereich, in der Versicherungsvermittlung oder in anderen regulierten Branchen.
Wichtig: Die Eintragung eines neuen Gesellschaftszwecks im Handelsregister ersetzt keine erforderliche Bewilligung.
Wenn der neue Hauptzweck Deiner GmbH im Erwerb oder in der Veräusserung von Grundstücken liegt, kann eine Erklärung im Zusammenhang mit der Lex Koller erforderlich sein.
Die Lex Koller regelt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.
Ob eine entsprechende Erklärung oder weitere Abklärungen notwendig sind, hängt von der konkreten Gesellschaft und der geplanten Tätigkeit ab.
Wenn Deine GmbH künftig Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, halten oder verwalten soll, kann ein entsprechender Holdingzweck in die Statuten aufgenommen werden.
Dabei sollte insbesondere geprüft werden, ob die geplanten Beteiligungen und allfälligen Grundstücke im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften stehen.
Eine Änderung des Gesellschaftszwecks kann auch Auswirkungen auf die steuerliche Situation Deiner GmbH haben.
Insbesondere wenn sich die Art der Geschäftstätigkeit verändert, solltest Du prüfen, ob sich dadurch Änderungen bei der Mehrwertsteuerpflicht, der Abrechnungsmethode oder der steuerlichen Behandlung ergeben.
Eine Zweckänderung allein führt jedoch nicht automatisch zu einer Änderung der Mehrwertsteuerpflicht.
Wenn Deine GmbH eine neue Geschäftstätigkeit aufnimmt, kann es notwendig sein, bestehende Versicherungen anzupassen.
Insbesondere solltest Du prüfen, ob die Betriebshaftpflichtversicherung und weitere betriebliche Versicherungen die neuen Tätigkeiten abdecken.
Bei einer wesentlichen Änderung der Geschäftstätigkeit kann es sinnvoll sein, Deine Bank über die neue Ausrichtung der GmbH zu informieren.
Insbesondere bei Unternehmen mit bewilligungspflichtigen oder risikorelevanten Tätigkeiten können zusätzliche Abklärungen notwendig sein.
Ja. Nicht nur eine GmbH kann ihren Gesellschaftszweck ändern. Auch bei anderen Rechtsformen kann eine Anpassung des Unternehmenszwecks erforderlich sein.
Allerdings unterscheidet sich das Verfahren je nach Rechtsform erheblich.

Bei einer AG richtet sich die öffentliche Beurkundung insbesondere nach Art. 647 OR. Bei einer GmbH gilt Art. 780 OR.
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Änderung des Zwecks grundsätzlich einfacher, da keine öffentliche Beurkundung einer Statutenänderung erforderlich ist.
Wenn Du den Zweck einer AG oder einer anderen Rechtsform ändern möchtest, unterstützt Dich notareo ebenfalls bei der Vorbereitung und Durchführung der notwendigen Handelsregisteränderung.
Ja. Bei einer GmbH ist die Änderung des Gesellschaftszwecks eine Statutenänderung. Diese muss öffentlich beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden.
Es reicht deshalb nicht aus, wenn die Gesellschafter lediglich intern beschliessen, künftig eine andere Tätigkeit auszuüben.
Der neue Zweck muss ordnungsgemäss beschlossen, beurkundet und beim Handelsregisteramt angemeldet werden.
Das Handelsregister dient dazu, Dritten einen verlässlichen Einblick in die wesentlichen rechtlichen Angaben einer Gesellschaft zu ermöglichen.
Wenn Deine GmbH eine neue Geschäftstätigkeit aufnimmt, die nicht mehr durch den bisherigen Gesellschaftszweck abgedeckt wird, solltest Du die Statuten anpassen.
Ein veralteter oder unpassender Gesellschaftszweck kann insbesondere folgende Nachteile haben:
Es empfiehlt sich deshalb, den Gesellschaftszweck regelmässig zu überprüfen und bei wesentlichen Änderungen der Geschäftstätigkeit anzupassen.
Du möchtest den Zweck Deiner GmbH ändern und suchst einen zuverlässigen Partner, der die gesamte Abwicklung übernimmt?
notareo unterstützt Dich bei der Zweckänderung Deiner GmbH in der Schweiz.
Wir kümmern uns um die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente, die notarielle Beurkundung und die Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt.
Deine Vorteile mit notareo:
Du musst Dich nicht selbst mit den verschiedenen Anforderungen des Handelsregisteramts und der öffentlichen Beurkundung auseinandersetzen.
Du möchtest Deine GmbH auf eine neue Geschäftstätigkeit ausrichten oder den bestehenden Gesellschaftszweck erweitern?
Dann starte jetzt Deine Zweckänderung mit notareo.
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Du hast noch Fragen oder bist Dir nicht sicher, wie Dein neuer Gesellschaftszweck formuliert werden soll? Wir beraten Dich gerne kostenlos zu Deinem Vorhaben.
Deine GmbH soll einen neuen Geschäftszweck erhalten?
Um den Zweck Deiner GmbH zu ändern, musst Du zunächst den neuen Gesellschaftszweck festlegen. Anschliessend beschliesst die Gesellschafterversammlung die Statutenänderung. Der Beschluss muss gemäss Art. 780 OR öffentlich beurkundet und danach beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden.
Bei notareo kostet eine Zweckänderung CHF 575.– exkl. MWST und staatlicher Handelsregistergebühren. Im Preis sind die Vorbereitung der Dokumente, die notarielle Beurkundung und die Beratung enthalten.
Ja. Bei einer GmbH ist die Zweckänderung eine Statutenänderung. Gemäss Art. 780 OR muss der Beschluss über die Statutenänderung öffentlich beurkundet werden.
Mit notareo dauert eine Zweckänderung normalerweise etwa zwei bis drei Wochen inklusive Eintragung im Handelsregister, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die genaue Dauer hängt insbesondere von der Bearbeitungszeit des zuständigen Handelsregisteramts ab.
Grundsätzlich beschliesst die Gesellschafterversammlung die Änderung des Gesellschaftszwecks. Dabei müssen die gesetzlichen und statutarischen Vorschriften über die Beschlussfassung eingehalten werden.
Der neue Gesellschaftszweck muss rechtlich zulässig und ausreichend bestimmt sein. Gemäss Art. 118 HRegV muss das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft für Dritte klar ersichtlich sein. Zudem können für bestimmte Tätigkeiten zusätzliche Bewilligungen erforderlich sein.
Ja. Du kannst den bisherigen Gesellschaftszweck beibehalten und um zusätzliche Tätigkeiten ergänzen. Voraussetzung ist, dass der neue Zweck klar formuliert ist und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Die öffentliche Beurkundung ist zwingend. Ob dafür ein persönlicher Termin erforderlich ist oder eine andere zulässige Beurkundungsform zur Verfügung steht, hängt vonKann ich den Zweck meiner GmbH ändern, ohne einen Notar zu besuchen?
den anwendbaren kantonalen Vorschriften und der konkreten Abwicklung ab.
Ja. Du kannst mehrere Statutenänderungen gleichzeitig beschliessen und beurkunden lassen. Dadurch lassen sich unter Umständen separate Verfahren und zusätzliche Gebühren vermeiden.
Die Statuten müssen an den neuen Gesellschaftszweck angepasst werden. Bei einer partiellen Statutenänderung werden grundsätzlich nur die betroffenen Bestimmungen geändert. Die übrigen Statutenbestimmungen bleiben unverändert.
Grundsätzlich ja. Du kannst den Gesellschaftszweck Deiner bestehenden GmbH an eine neue Geschäftstätigkeit anpassen. Vorher solltest Du allerdings prüfen, ob die Gesellschaft noch offene Verpflichtungen, Schulden oder andere rechtliche Risiken aufweist.
Eine Zweckänderung kann steuerliche Auswirkungen haben. Eine separate Meldung oder weitere Abklärungen können je nach Situation erforderlich sein. Insbesondere bei Änderungen der Geschäftstätigkeit solltest Du die Mehrwertsteuer- und Steuerfolgen prüfen.
Du kannst einen Vorschlag für den neuen Gesellschaftszweck selbst erstellen. Wichtig ist jedoch, dass dieser ausreichend konkret und rechtlich zulässig formuliert ist. Eine sorgfältige Prüfung vor der Beurkundung hilft, Beanstandungen und Verzögerungen zu vermeiden.
Ja. Bei einer Einzelfirma ist grundsätzlich keine öffentliche Beurkundung einer Statutenänderung erforderlich. Die geänderte Zweckangabe kann beim zuständigen Handelsregisteramt angemeldet werden.
Der eingetragene Gesellschaftszweck ist öffentlich im Handelsregister einsehbar. Du kannst ihn über den zentralen Firmenindex Zefix oder einen aktuellen Handelsregisterauszug abrufen.
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