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Die Änderung des Handelsregistereintrags in der Schweiz ist ein wichtiger Schritt, um Deine Firmendaten im Handelsregister aktuell zu halten. Sei es die Änderung der Adresse, ein Wechsel des Geschäftsführers oder eine Zweckänderung – wir zeigen Dir wie Du die Änderung des Handelsregistereintrags Deiner Firma effizient erledigst und wo Du Kosten einsparen kannst.
Handelsregistereintrag ändern
Beginnen wir mit den Kosten der Änderung des Handelsregisterseintrags Deiner Firma:
Die Kosten der Änderung des Handelsregistereintrags kannst Du in verschiedene Ausgaben unterteilen. Einerseits sind da die Kosten der Vorbereitung der Dokumente und des Notars und andererseits die Kosten für die Gebühren des Handelsregisteramts.
Die Kosten, welche das Handelsregisteramt für die Änderung des Handelsregistereintrags in der Regel in etwa erhebt, belaufen sich je nach Änderung in etwa auf CHF 300.00. Wichtig zu wissen ist, dass selbst die Gebühren von Kanton zu Kanton variieren. Deshalb ist es uns nicht möglich, nähere Angaben als unsere Erfahrungswerte anzugeben.
Während es bei den Kosten für die Dokumentenerstellung und dem Notar einen gewissen Spielraum gibt, indem Du einiges selbst erledigen kannst, sind die Gebühren beim Handelsregisteramt gesetzlich festgelegt.
Was wir auf jeden Fall empfehlen können, ist die Handelsregisteränderungen zusammenzufassen. Hast Du die Abtretung der Stammanteile erst zu einem späteren Zeitpunkt geplant, lohnt es sich in jedem Fall, diese mit der Sitzverlegung zusammen zu erledigen. Mit diesem Vorgehen kannst Du auch seitens Handelsregisteramt Kosten einsparen und musst damit die Bearbeitungsgrundgebühr nicht zweimal leisten.
Schauen wir uns nun die Kosten auf der Seite des Notars genauer an. Was von Anbietern viel zu selten kommuniziert wird: Du kannst vieles selbst erledigen. In der nachfolgenden Liste findest Du sämtliche Handelsregisteränderungen, welche Du auf eigene Faust erledigen kannst. Dazu gehören:
Handelt es sich um eine Änderung, welche Du selbst erledigen kannst, kannst Du mittels Handelsregisteranmeldung beim zuständigen Handelsregister die Änderungen beantragen. Handelt es sich um eine Abtretung von Stammanteilen wird zusätzlich das Verfassen eines Abtretungsvertrages vorausgesetzt, welcher von sämtlichen Parteien unterzeichnet wird. Bei Unklarheiten ist das zuständige Handelsregisteramt telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Für alle anderen Änderungen des Handelsregistereintrags Deiner Firma, braucht es eine Statutenänderung und damit eine öffentliche Beurkundung durch einen Schweizer Notar. Wir sind darauf bedacht mittels Offerte faire Angebote zu erstellen. Unsere Preise für die Änderungen des Handelsregistereintrags kannst Du hier einsehen. Gerne beraten wir Dich zu Deinem Vorhaben rund um die Änderung des Handelsregistereintrags, weshalb Du uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren kannst.
Damit wir den Eintrag Deiner Firma im Handelsregister ändern können, gehen wir wie folgt vor. Während Deiner ersten Kontaktaufnahme mit uns per Telefon oder E-Mail beraten wir Dich umfassend und beantworten Dir Deine Fragen rund um die Änderung Deiner Handelsregistereintrags. Während diesem Gespräch informieren wir Dich, welche Angaben wir benötigen, damit wir in einem nächsten Schritt die Unterlagen für die Änderung des Handelsregistereintrags vorbreiten können. Sobald wir die Unterlagen erstellt haben, stellen wir Dir diese zur Unterschrift per E-Mail zu. Du kannst uns die unterzeichneten Dokumente im Anschluss auf dem Postweg zurücksenden, damit unser Notar die Beglaubigung bzw. die öffentliche Beurkundung vornehmen kann. Dein Dossier wird danach direkt beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht. Die Eintragung der Änderung im Handelsregister kannst Du unter diesem Link durch die Eingabe Deines Firmennamens prüfen.
Vielleicht fragst Du Dich, wie lange diese Änderung des Handelsregistereintrag in etwa dauert? Gleich erfährst Du im nächsten Abschnitt mehr dazu.
Für die Dauer der Eintragung der Handelsregisteränderung rechnen wir jeweils 3 Wochen ein. Dies setzt voraus, dass wir Deine Angaben, welche wir für die Änderung des Handelsregistereintrags benötigen, zeitnah erhalten. Auch sind wir darauf angewiesen, dass wir die durch Dich unterzeichneten Dokumente im Original auf dem Postweg so bald als möglich zurückerhalten, damit sie im Anschluss von unserem Notar öffentlich beurkundet und beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht werden. Es ist uns nicht möglich die Bearbeitungszeit des Handelsregisteramtes zu beeinflussen, jedoch rechnen wir mit einer reinen Bearbeitungszeit durch das Handelsregisteramts von ca. zwei Wochen bis die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist.
Obwohl die Bearbeitungsfristen des Notars und des Handelsregisteramts nicht beeinflussbar sind, kannst Du trotzdem viel bewirken, damit die Änderung des Handelsregistereintrags Deiner Firma möglichst zeitnah im Handelsregister eingetragen wird.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine sorgfältige Beratung unserer Kunden gleich von Beginn weg viel Zeit spart. Wir erklären Dir das Vorgehen in Deiner individuellen Änderung des Handelsregistereintrags sowohl was die Änderung selbst betrifft als was Du bezüglich Eigenheiten Deines Kantons beachten musst. Deshalb beraten wir Dich von Beginn weg mit unserem Fachwissen. Gerne kannst Du uns per E-Mail oder Telefon erreichen.
Damit wir Dir eine möglichst zeitnahe Änderung des Handelsregistereintrags ermöglichen können, teilen wir mit Dir unsere Erfahrungen, welche Dir Zeitersparnisse einbringen:
Bei einer Adressänderung ist es wichtig, dass Du vor Ort über einen Briefkasten verfügst und diese regelmässig leerst. Denn nur so kannst Du offizielle Schreiben von der Steuerbehörde und des Handelsregisteramtes erhalten. Bist du an einem als c/o Adresse registriert, empfehlen wir Dir gleich eine Kopie Mietvertrag des Domizilanbieters der Änderung des Handelsregistereintrags beizulegen.
Allfällige Adressänderungen oder ein Nationalitätenwechsel auf privater Seite müssen wir dem Handelsregisteramt melden. Hast Du Deinen Wohnort seit der Gründung Deiner Firma oder der letzten Handelsregisteränderung gewechselt, wurde die Änderung nicht automatisch vom Handelsregisteramt erfasst. Deshalb ist es zwingend, dass wir diese Änderungen dem Handelsregisteramt melden. Denn wird das Dossier beim Handelsregisteramt ohne diese Änderung eingereicht ist, prüft die zuständige Person die Unterlagen und gleicht die angegebenen Daten mit denjenigen des bisherigen Eintrages und den Angaben der Einwohnerbehörde ab. Stellt es eine Änderung der Personalien fest, akzeptiert es die Handelsregisteränderung nicht und setzt eine Korrektur der Handelsregisteränderung voraus. Diese Korrektur verzögert die Eintragung der Handelsregisteränderung in der Regel um ca. 2 Wochen. Deshalb bitten wir Dich, sämtliche Änderungen uns zu melden, sodass wir Deine Dokumente für die Eintragung der Handelsregisteränderung korrekt erstellen können.
Beschriftung des Briefkastens am neuen Ort bei einer Änderung des Firmensitzes. Immer mehr Handelsregisterämter erledigen die Änderung des Handelsregistereintrag nur per Vorauskasse. Dies bedeutet, dass es möglich ist, dass das Handelsregisteramt Deiner Firma nach der Prüfung des Dossiers und noch vor dem Eintrag im Handelsregister eine Rechnung zustellt. Deshalb sind wir darauf angewiesen, dass Du Deinen Firmenbriefkasten regelmässig überprüfst und eine allfällige Rechnung gleich begleichst.
Hast Du es eilig, raten wir Dir dazu, die Rechnung zu begleichen und den Zahlungsbeleg dem Handelsregisteramt per E-Mail zuzustellen. Die E-Mail Adresse findest Du jeweils auf der Rechnung oder auf der Webseite Deines kantonalen Handelsregisteramts. Dieses Vorgehen vermeidet, dass die Buchhaltung des Handelsregisteramts erst beim Sachbearbeiter des Handelsregisteramts den Zahlungseingang melden muss. Je nach Kanton kann diese interne Meldung einige Tage beanspruchen.
Steht der Eintrag einer Handelsregisteränderung an, gibt es einerseits Kosten, welche unvermeidbar sind. Andererseits gibt es einige Sparmöglichkeiten, welche wir Dir empfehlen können. Nicht nur kannst Du einige Handelsregisteränderungen selbst beim Handelsregisteramt erledigen und melden. Sondern wir empfehlen Dir Handelsregisteränderungen zusammenzufassen.
Damit wir Dir ermöglichen können, dass der Ablauf der Änderung des Handelseintrags Deiner Firma möglichst bequem abläuft, sind wir darauf angewiesen, dass Du Dich gleich zu Beginn bei uns meldest. Damit können wir Dich über das Vorgehen und die benötigten Informationen bei Deiner individuellen Änderung des Handelsregistereintrags beraten.
Nicht nur bei den Kosten liegt viel Potential, sondern auch bei der Dauer. Strebst Du eine möglichst rasche Erledigung der Änderung des Handelsregistereintrags an, können wir Dir empfehlen den Briefkasten richtig zu beschriften, den Domizilvertrag bei einer c/o Adresse beizulegen, allfällige Adressänderungen oder die Änderung anderer persönlicher Daten uns mitzuteilen, sodass wir die Änderungen Deiner Firma im Handelsregister korrekt anmelden können.
Zusammenfassend zeigt dieser Beitrag, wie wichtig und zugleich unkompliziert die Änderung eines Handelsregistereintrags sein kann. Wir haben für Dich in diesem Blogbeitrag die relevanten Schritte erläutert. Eine sorgfältige Vorbereitung der Änderung des Handelsregistereintrag spart Dir Zeit und Kosten. Damit steht einer erfolgreichen Änderung Deiner Firmendaten im Handelsregister nichts mehr im Wege. Bleibe dran und entdecke in unseren weiteren Blogeinträgen wertvolle Tipps rund um Eintragungen im Handelsregister.
Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme, damit wir Dich bei Deiner Änderung des Handelsregistereintrags unterstützen können.
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