Neuigkeiten per E-Mail erhalten?
Wir sind gerne für Dich da!
+41 62 589 65 00
info_at_notareo.ch
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00
Die Liquidation Deiner GmbH ist abgeschlossen, alle Schulden sind bezahlt und das verbleibende Vermögen wurde verteilt. Jetzt fehlt nur noch der letzte Schritt: die definitive Löschung der GmbH aus dem Handelsregister.
Doch wann darfst Du die GmbH tatsächlich löschen lassen? Welche Unterlagen verlangt das Handelsregisteramt? Weshalb muss das Steueramt der Löschung zustimmen und wie lange dauert es, bis die Gesellschaft endgültig gelöscht ist?
In diesem Ratgeber erfährst Du, wie Du die GmbH nach der Liquidation aus dem Handelsregister löschen lässt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und mit welchen Kosten Du rechnen solltest.
Du möchtest Deine GmbH nach abgeschlossener Liquidation definitiv löschen lassen? Notareo unterstützt Dich bei der Vorbereitung der Löschungsanmeldung und den erforderlichen Unterlagen. So kannst Du den letzten Schritt der GmbH-Liquidation korrekt und ohne unnötige Verzögerungen abschliessen.
Hast Du Fragen zur Löschung Deiner GmbH aus dem Handelsregister?
Eine GmbH kann erst dann definitiv aus dem Handelsregister gelöscht werden, wenn die Liquidation vollständig abgeschlossen ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Auflösung einer GmbH bedeutet nämlich noch nicht, dass die Gesellschaft bereits beendet ist. Nach dem Auflösungsbeschluss wird die Gesellschaft zunächst mit dem Zusatz «in Liquidation» im Handelsregister geführt. Erst nach Abschluss sämtlicher Liquidationshandlungen kann die definitive Löschung angemeldet werden.
Dabei sind insbesondere zwei Voraussetzungen entscheidend:
Die Liquidatoren müssen sämtliche erforderlichen Liquidationshandlungen durchgeführt haben. Dazu gehören insbesondere:
Beendigung der laufenden Geschäftstätigkeit und Abwicklung bestehender Verträge.
Nach Art. 745 OR darf das verbleibende Vermögen grundsätzlich erst nach Ablauf eines Jahres seit dem Schuldenruf im SHAB an die Gesellschafter verteilt werden.
Für die definitive Löschung gelten grundsätzlich dieselben zeitlichen Voraussetzungen. Eine vorzeitige Löschung nach drei Monaten ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich.
Normalerweise muss nach der Veröffentlichung des Schuldenrufs im SHAB ein Jahr gewartet werden. Diese Frist wird als Sperrjahr bezeichnet.
Das Gesetz sieht jedoch eine Möglichkeit zur Verkürzung vor.
Die definitive Löschung kann bereits nach drei Monaten angemeldet werden, wenn:
Die Verkürzung ist somit nicht automatisch möglich. Die gesetzlichen Voraussetzungen müssen tatsächlich erfüllt und durch eine zugelassene Revisionsexpertin oder einen zugelassenen Revisionsexperten bestätigt werden.
Wichtig: Auch bei einer verkürzten Sperrfrist müssen die Liquidation vollständig abgeschlossen und die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Bevor Du die GmbH aus dem Handelsregister löschen lassen kannst, solltest Du sicherstellen, dass sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
Die wichtigsten Punkte sind:

Besonders wichtig ist die vollständige Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten. Selbst wenn die GmbH keine Geschäftstätigkeit mehr ausübt und sämtliche übrigen Liquidationshandlungen abgeschlossen sind, kann die definitive Löschung noch ausstehen.
Für die definitive Löschung muss beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt eine Löschungsanmeldung eingereicht werden.
Die Anmeldung muss insbesondere bestätigen, dass die Liquidation abgeschlossen ist und die Gesellschaft aus dem Handelsregister gelöscht werden kann.
Folgende Unterlagen und Angaben sind typischerweise erforderlich:
Die Löschungsanmeldung bildet das zentrale Dokument für die definitive Löschung der GmbH.
Darin müssen insbesondere folgende Angaben enthalten sein:
Die Löschungsanmeldung muss von sämtlichen Liquidatoren unterzeichnet werden.
Das Handelsregisteramt benötigt einen Nachweis, dass der gesetzlich vorgeschriebene Schuldenruf ordnungsgemäss veröffentlicht wurde.
Dazu gehören insbesondere:
Je nach Handelsregisteramt kann ein Ausdruck der SHAB-Publikation verlangt werden oder es genügt, wenn die entsprechenden Publikationsangaben in der Löschungsanmeldung aufgeführt werden.
Je nach Situation und den Anforderungen des zuständigen Handelsregisteramtes können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein.
Das betrifft insbesondere Fälle, in denen:
Wichtig: Die genauen formellen Anforderungen können je nach Handelsregisteramt und konkreter Situation variieren. Es empfiehlt sich deshalb, die Anmeldung vor der Einreichung auf Vollständigkeit zu prüfen.
Ein besonders wichtiger Punkt bei der definitiven Löschung einer GmbH ist die Zustimmung der Steuerbehörden.
Viele Liquidatoren gehen davon aus, dass die Gesellschaft nach Ablauf des Sperrjahres und Einreichung der Löschungsanmeldung automatisch gelöscht wird. Das ist jedoch nicht der Fall.
Vor der definitiven Löschung müssen die zuständigen Steuerbehörden die steuerlichen Angelegenheiten der Gesellschaft prüfen und die erforderlichen Freigaben erteilen.
Je nach steuerlicher Situation sind insbesondere folgende Behörden beteiligt:
Die ESTV prüft insbesondere, ob sämtliche relevanten Abrechnungen und Deklarationen eingereicht und die offenen Steuerforderungen beglichen wurden.
Dazu gehören beispielsweise:
Auch die kantonale Steuerverwaltung muss sicherstellen, dass die steuerlichen Verpflichtungen gegenüber dem Kanton erledigt sind.
Sind noch Steuererklärungen, Abrechnungen oder Zahlungen ausstehend, kann sich die definitive Löschung verzögern.
Die Steuerbehörden können ihre Zustimmung insbesondere so lange zurückhalten, bis:
Eine GmbH kann deshalb auch dann noch längere Zeit im Handelsregister mit dem Zusatz «in Liquidation» eingetragen bleiben, wenn die übrigen Liquidationshandlungen bereits abgeschlossen sind.
In der Regel nicht.
Nach Eingang der korrekten Löschungsanmeldung ersucht das Handelsregisteramt die zuständigen Steuerbehörden um die erforderlichen Zustimmungen.
Du musst jedoch sicherstellen, dass sämtliche Steuererklärungen und Abrechnungen vollständig eingereicht und offene Steuerforderungen beglichen sind.
Bei Verzögerungen kann es sinnvoll sein, direkt bei der zuständigen Steuerverwaltung nachzufragen, weshalb die Freigabe noch aussteht.
Die Dauer der definitiven Löschung hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Grundsätzlich muss zwischen der gesetzlichen Sperrfrist, der Bearbeitungszeit des Handelsregisteramtes und der Bearbeitungszeit der Steuerbehörden unterschieden werden.
Die ordentliche Sperrfrist beträgt ein Jahr ab Veröffentlichung des Schuldenrufs im SHAB.
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann diese Frist auf drei Monate verkürzt werden.
Wenn die Löschungsanmeldung vollständig und korrekt eingereicht wurde, kann das Handelsregisteramt die Anmeldung relativ rasch bearbeiten.
Als Beispiel nennt der Kanton Zürich für die Prüfung von Handelsregisterunterlagen in der Regel eine Arbeitswoche. Bis der Eintrag im Register ersichtlich ist, können anschliessend weitere drei Arbeitstage vergehen.
In der Praxis liegt der grösste Unsicherheitsfaktor häufig bei den steuerlichen Freigaben.
Die Steuerbehörden müssen prüfen, ob sämtliche steuerlichen Verpflichtungen erfüllt wurden. Insbesondere bei noch offenen Steuererklärungen oder ausstehenden Abrechnungen kann sich das Verfahren verzögern.
Eine pauschale Dauer lässt sich nicht nennen.

Unser Tipp: Reiche die Löschungsanmeldung erst ein, wenn die Liquidation vollständig abgeschlossen ist und die steuerlichen Unterlagen vorbereitet sind. Unvollständige Steuererklärungen und offene Steuerforderungen können die definitive Löschung erheblich verzögern.
Die Kosten für die definitive Löschung einer GmbH setzen sich hauptsächlich aus den Gebühren des Handelsregisteramtes und allfälligen zusätzlichen Aufwendungen zusammen.
Die Gebühren richten sich nach den geltenden Gebührenansätzen. Im Kanton Zürich beträgt die Gebühr für die Löschung einer Kapitalgesellschaft beispielsweise CHF 80.
Die konkrete Gebühr solltest Du beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt prüfen.
Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen durch:
Wenn Du die Löschung Deiner GmbH nicht selbst organisieren möchtest, kann notareo Dich bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Löschungsunterlagen unterstützen.
Du erhältst Unterstützung bei der korrekten Löschungsanmeldung und den erforderlichen Dokumenten.
Jetzt unverbindlich die Löschung Deiner GmbH bei notareo anfragen.
Hast Du Fragen zur Löschung Deiner GmbH aus dem Handelsregister?
Sobald das Handelsregisteramt die Löschung eingetragen hat, ist die Gesellschaft im Handelsregister definitiv gelöscht.
Der Zusatz «in Liquidation» entfällt und die Gesellschaft wird nicht mehr als aktive Rechtseinheit im Handelsregister geführt.
Die definitive Löschung hat insbesondere folgende Auswirkungen:
Ja. Die definitive Löschung bedeutet nicht, dass sämtliche Unterlagen vernichtet werden dürfen.
Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sind weiterhin zu beachten. Insbesondere müssen Geschäftsbücher, Buchungsbelege und die Geschäftskorrespondenz grundsätzlich während zehn Jahren aufbewahrt werden.
Die Aufbewahrungspflicht betrifft auch die Unterlagen einer liquidierten und bereits aus dem Handelsregister gelöschten GmbH.
Die definitive Löschung einer GmbH ist der letzte formelle Schritt der freiwilligen Liquidation. Auch wenn die eigentliche Liquidation bereits abgeschlossen ist, müssen die Löschungsanmeldung und die erforderlichen Unterlagen korrekt vorbereitet werden.
Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen können zu Rückfragen des Handelsregisteramtes und unnötigen Verzögerungen führen.
Notareo unterstützt Dich bei der definitiven Löschung Deiner GmbH aus dem Handelsregister.
Wir helfen Dir insbesondere bei:
Kontaktiere notareo für eine unkomplizierte Unterstützung bei der definitiven Löschung Deiner GmbH.
Jetzt Löschung Deiner GmbH anfragen.
Hast Du Fragen zur Löschung Deiner GmbH aus dem Handelsregister?
Ja, sofern die Liquidation vollständig abgeschlossen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere müssen die steuerlichen Angelegenheiten erledigt sein und die erforderlichen Zustimmungen der Steuerbehörden vorliegen.
Ja. Gemäss Art. 745 Abs. 3 OR kann die Sperrfrist auf drei Monate verkürzt werden. Voraussetzung ist insbesondere eine schriftliche Bestätigung einer zugelassenen Revisionsexpertin oder eines zugelassenen Revisionsexperten, dass die Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden.
Für die reine definitive Löschungsanmeldung ist grundsätzlich keine neue öffentliche Beurkundung erforderlich. Die Anmeldung muss jedoch den formellen Anforderungen des zuständigen Handelsregisteramtes entsprechen.
Grundsätzlich müssen sämtliche eingetragenen Liquidatoren die Löschungsanmeldung unterzeichnen.
Nein. Die erforderlichen steuerlichen Freigaben müssen vorliegen. Solange die zuständigen Steuerbehörden ihre Zustimmung nicht erteilt haben, kann sich die definitive Löschung verzögern.
In diesem Fall bleibt die GmbH grundsätzlich weiterhin mit dem Zusatz «in Liquidation» im Handelsregister eingetragen. Die offenen steuerlichen Angelegenheiten müssen geklärt werden, bevor die Löschung erfolgen kann.
Die amtlichen Gebühren hängen von den geltenden Gebührenansätzen ab. Im Kanton Zürich beträgt die reine Löschungsgebühr beispielsweise CHF 80. Zusätzliche Kosten können durch Beglaubigungen, Revisionsexperten oder weitere Dienstleistungen entstehen.
Mit der definitiven Löschung ist die Gesellschaft grundsätzlich gesellschaftsrechtlich beendet. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch eine Wiedereintragung ins Handelsregister gerichtlich beantragt werden, wenn ein schutzwürdiges Interesse besteht.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel bezieht sich auf die freiwillige Liquidation einer Schweizer GmbH. Die konkreten Anforderungen können je nach Kanton und individueller Situation variieren. Massgebend sind insbesondere das Obligationenrecht, die Handelsregisterverordnung und die einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften.
Möchtest Du Deine GmbH endgültig aus dem Handelsregister löschen?
Diese Artikel könnten Dich auch interessieren
Clemens Suter
Juristischer Berater