Firma löschen aus dem Handelsregister Schweiz: die Kosten und was Du wissen musst

Du möchtest Deine Firma aus dem Schweizer Handelsregister löschen. Dafür brauchst Du eine Kostenübersicht für die Löschung Deiner Schweizer Firma mitsamt Handelsregistergebühren. Wenn Du zusätzlich möglichst wenig Geld für die Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister ausgeben möchtest und dies effizient und prompt erledigen möchtest, dann bist Du hier genau richtig. 

In diesem Blogartikel erfährst Du 6 spannende Fakten, wie Du bei der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister sparen kannst und wie Du konkret vorgehst. Dabei greifen wir die 7 häufigsten Fragen unserer Kunden auf und beantworten sie Dir gleich, um Dir möglichst gut weiterzuhelfen. Erfahre mit dem Lesen dieses Blogartikels mehr darüber, wie Du in Deiner konkreten Situation die Löschung Deiner Firma aus dem Schweizer Handelsregister möglichst ökonomisch vorantreibst.

Firma löschen aus dem Handelsregister Schweiz

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Nun betrachten wir als erstes die Gesamtkosten einer GmbH-Liquidation in der Schweiz.

Wieviel kostet die Löschung einer GmbH in der Schweiz?

Ziehen wir die Löschung einer GmbH im Kanton Luzern als Beispiel heran. Wir haben Dir zur Veranschaulichung die Kosten in Fixkosten und optionale Kosten einer Beispiels GmbH unterteilt. Mit Fixkosten sind Kosten für Dienstleistungen gemeint, welche Du von Gesetzes wegen nicht selbst erledigen kannst. Mit optionalen Kosten sind Dienstleistungen gemeint, welche Du theoretisch selbst erledigen kannst. Brauchst Du dabei Hilfe, sind wir selbstverständlich für Dich da. Die Aufstellung der Kosten für den Liquidations- und Löschungsprozess könnten in Deinem Fall in etwa so aussehen:

Fixkosten

Liquidation inkl. Notarkosten mit notareoCHF 675.-
Gebühren des Handelsregisteramts, Liquidation, ca.CHF 200.-
Mindeststeuer Kanton Luzern pro JahrCHF 500.-
Gebühren Schuldenruf im SHABCHF 25.-
Gebühren des Handelsregisteramts, Löschung, ca.CHF 100.-

Optionale Kosten

Erstellung der Liquidationsbilanz durch Treuhänder     CHF 700 - 1'200.-
Kosten Liquidationsadresse pro MonatCHF 0 – 150.-
Löschungsantrag ans Handelsregisteramt mit notareoCHF 275.-
Schuldenruf im SHAB mit notareoCHF 200.-

Mit dieser Aufstellung hast Du nun den Überblick über die anfallenden Kosten einer GmbH-Liquidation in der Schweiz. Als nächstes zeigen wir Dir die 6 Fakten auf, wie Du bei der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister sparen kannst. Legen wir gleich los mit dem ersten Spartipp.

Pauschale vereinbaren bei der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister

Zuerst einmal ist bei der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister zwischen dem Liquidationsprozess und dem Löschungsprozess zu unterscheiden. Während der Liquidationsprozess normalerweise mehr als ein Jahr dauert also inklusive Schuldenruf und einjähriger Sperrfrist, dauert die darauffolgende eigentliche Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister lediglich wenige Wochen. Einsparmöglichkeiten zeigen sich eher beim Liquidationsprozess, weshalb wir in diesem Blogartikel vor allem auf diesen eingehen.

Fakt ist, dass Du zur Vorbereitung der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister als erstes eine Liquidationseröffnungsbilanz erstellen musst. Diese unterscheidet sich nicht von einer üblichen Jahresbilanz. Falls Du mit der Löschung Deiner Firma in der ersten Jahreshälfte beginnen möchtest, kannst Du sogar die Bilanz verwenden, welche Du auf den 31. Dezember so oder so erstellen müsstest.

Je nach Komplexität der Jahresrechnung variieren die Kosten für den buchhalterischen Jahresabschluss. Wir empfehlen Dir, falls Du jemanden für den Jahresabschluss finden möchtest, mindestens zwei Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Anbietern (Treuhändern) einzuholen. Einerseits erkennst Du so das bessere Angebot. Gleichzeitig sorgst Du so für Kostentransparenz, was die Liquidation Deiner Firma betrifft. Mit der Offertanfrage für eine Liquidationsbilanz kannst Du aktiv unnötige Ausgaben vermeiden. Wenn Du Deine Wahl für einen Anbieter getroffen hast, empfehlen wir Dir, mit dem Treuhänder eine feste Pauschale zu vereinbaren.

Falls Du die Buchhaltung bisher selbst geführt hast und Du mit dieser Thematik betraut bist, kannst Du die Liquidationsbilanz für die Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister auch selbst erstellen. Dies unter der Voraussetzung, dass Du über fundierte Buchhaltungs- und Bilanzierungskenntnisse verfügst. Immerhin wird auf der Basis der Liquidationsbilanz am Schluss bei der Löschung das Restvermögen der GmbH auf die Gesellschaft bzw. Eigentümer der Firma verteilt. Deshalb musst Du bei der Erstellung der Liquidationsbilanz exakt arbeiten. Zur Erstellung der Liquidationsschlussbilanz führst Du eine Inventur durch und schliesst alle Konten ab, um die Liquidationseröffnungs- und am Ende die Schlussbilanz zu erstellen.

Betrachte den Liquidations- und Löschungsprozess als Grosses und Ganzes und kalkuliere richtig, indem Du alle Kosten im Blick hast. Beispielsweise entstehen Dir aufgrund der einjährigen Sperrfrist Kosten, welche Du mit einer durchdachten Planung und Unterstützung umgehen bzw. reduzieren kannst. Wie Du es anstellst möglichst günstig Deine Firma aus dem Handelsregister zu löschen, erfährst Du gleich in den nächsten Abschnitten. Zu den Themen gehören die folgenden: die Mindeststeuer, welche während dem Liquidations- und Löschungsprozess anfällt, die Erwägung einer Sitzänderung und die Planung des richtigen Zeitpunkts für die Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister. Los geht’s zum ersten Punkt der Mindeststeuer während des Liquidations- und Löschungsprozesses.

Wie hoch ist die Mindeststeuer, welche auch während dem Liquidations- und Löschungsprozess anfällt?

Eine Mindeststeuer für Firmen fällt dann an, wenn Deine Firma keinen Gewinn ausschüttet oder die Firma sozusagen vor dem Löschen aus dem Handelsregister stillgelegt ist. Denn auch nach Eintritt der Liquidation (bzw. Anmeldung der Liquidation beim Handelsregisteramt) oder auch, wenn die Firma keinen Gewinn mehr erwirtschaftet, bleibt die Gesellschaft grundsätzlich weiterhin steuerpflichtig. Diese Mindeststeuer fällt je nach Kanton unterschiedlich aus. Vielleicht fragst Du Dich, weshalb dieser Mindeststeuersatz überhaupt relevant ist? Wenn Du den Liquidationsprozess lancierst, kann die Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister nebst den Notarkosten und den Kosten des Handelsregisteramts für die Liquidation und Löschung Deiner Firma auch noch Kosten im Sinne von Mindeststeuern betragen.

Deshalb haben wir Dir eine Liste erstellt, mit den uns bekannten Mindeststeuersätzen pro Kanton. Selbstverständlich können sich diese verändern, weshalb wir Dir empfehlen, den Mindeststeuerbetrag für Deinen Kanton nachzuprüfen.

Vergleich Mindeststeuern für Firmen nach Kantonen

Aargau, Appenzell Innerrhoden, Luzern, Nidwalden, UriCHF 500.-
Appenzell AusserrhodenCHF 900.-
Basel-LandschaftCHF 300.-
GraubündenCHF 200.-
SchwyzCHF 100.-
SolothurnCHF 200.-
St. Gallen, ZugCHF 250.-
ZürichCHF 35.-

In den Kantonen Bern, Genf, Glarus, Jura und Neuenburg gibt es unseres Wissens keine Mindeststeuern für Firmen.

Je länger der Liquidations- und Löschungsprozess andauert, desto relevanter ist die Höhe der Mindeststeuer. Anhand Deiner offenen Kreditoren und einer Abschätzung der Komplexität Deines Geschäftsabschlusses kannst Du allenfalls in etwa abschätzen, wie lange dieser Prozess bis zur finalen Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister in etwa andauern wird. Falls Deine Firma bisher ihren Sitz in einem Kanton mit einer Mindeststeuer für Firmen registriert war, kommt Dir immerhin zu Gute, dass die meisten Kantonen pro rata abrechnen. 

Dies bedeutet, wenn die Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister im Februar stattfindet, bist Du beispielsweise im Kanton Luzern lediglich den pro rata Betrag schuldig. Das heisst in diesem Beispielsfall, dass Du nur ein Anteil von 2 / 12 der Mindeststeuer zu begleichen hast. Nun stellt sich die Frage, inwiefern Du sparen kannst, wenn Du die Mindeststeuer in Deine Kostenanalyse der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister mit einbeziehst. Denn: unsere Kunden fragen regelmässig, ob es gewisse Sparmöglichkeiten gibt im Zusammenhang mit der Mindeststeuer und dem Liquidationsprozess. Falls Du ebenfalls Deine Firma in Anbetracht der Mindeststeuer kosteneffizient aus dem Handelsregister löschen möchtest, wirst Du im nächsten Abschnitt gleich mehr erfahren.

Ergibt eine Sitzänderung für die Dauer des Liquidationsprozesses in meinem Fall Sinn?

Die Idee hinter einer allfälligen Sitzänderung in Zusammenhang mit der Mindeststeuer ist die Folgende: Aufgrund der Mindeststeuer fallen jährliche Kosten in Form einer Mindeststeuer an. Nun stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, den Sitz während dem Liquidationsprozess in einen anderen Kanton zu verlegen, um die Mindeststeuer zu umgehen. 

Unsere Antwort darauf ist die Folgende: Ein Sitzwechsel im direkten Zusammenhang mit der Mindeststeuer empfehlen wir weniger. Denn bei einem Sitzwechsel in einen anderen Kanton fallen nicht nur die Notarkosten für den Sitzwechsel, sondern auch die Gebühren für das Handelsregisteramt für die Eintragung des Sitzwechsels in der Höhe von ca. CHF 200.- an. Allein die Notar- und Handelsregisterkosten übersteigen zusammen in den meisten Kantonen die Mindeststeuer für Firmen. Nicht eingerechnet dabei sind die Kosten für die Geschäftsadresse am neuen Sitz und Dein Aufwand für die Organisation des Sitzwechsels, welcher Dich erwartet. Aufgrund dieser Faktoren raten wir von einer Sitzänderung im Zusammenhang mit der Optimierung der Mindeststeuer während dem Liquidations- und Löschungsprozess eher ab.

Dennoch kann ein Sitzwechsel im Zusammenhang mit der Mindeststeuer im folgenden Fall Sinn machen.

Wann ergibt eine Sitzänderung im Zusammenhang mit der Mindeststeuer für Firmen trotzdem Sinn?

Eine Sitzänderung im Zusammenhang mit der Mindeststeuer für Firmen kann dann aus finanzieller Sicht Sinn ergeben, wenn Du Deine GmbH erst einmal für ein paar Jahre stilllegen möchtest und Du über eine günstige Gelegenheit für eine Geschäftsadresse in einem Kanton mit einer geringen Mindeststeuer für Firmen verfügst. Also in dem Fall, wenn Du die Kosten während dem Stilllegen Deiner Firma auf ein Minimum senken möchtest. Eine Sitzänderung in Zusammenhang mit einem Stilllegen Deiner Firma bietet sich besonders dann an, wenn:

  • die Mindeststeuer am bisherigen Sitz Deiner Firma hoch ist
  • Du über eine günstige Gelegenheit verfügst, um Deine Firma am neuen Ort zu domizilieren
  • Du den Aufwand von ca. 5 Stunden für die Sitzänderung nicht scheust

Immerhin: Das Stilllegen Deiner Firma erlaubt es Dir, Deine Firma zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu “aktivieren”. 

Falls wir Dich bei der Sitzänderung Deiner Firma unterstützen können, kannst Du uns anrufen oder schreiben. Wir helfen Dir gerne weiter.

Möchtest Du mehr spannende Fakten zum Liquidationsprozess erfahren, kannst Du gleich mehr über den besten Zeitpunkt für eine Liquidation und Löschung Deiner Firma weiterlesen.

Gibt es den besten Zeitpunkt für die Liquidation und Löschung meiner Firma aus dem Handelsregister?

Die Frage, ob es einen besten Zeitpunkt für die Liquidation beziehungsweise Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister gibt, können wir Dir wie folgt beantworten: Einen konkreten Zeitpunkt gibt es nicht, viel eher einen vorteilhaften Zeitraum. In diese Überlegungen spielen folgende Faktoren eine Rolle:

Der Vorteil der Planung der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister im richtigen Zeitraum ist, dass Du zusätzliche Kosten verhindern kannst. Insbesondere, was den Jahresabschluss oder besser gesagt die Jahresabschlüsse betrifft. Denn in Deine Kosten musst Du auch das Liquidationssperrjahr miteinrechnen. Aufgrund des Liquidationssperrjahrs dauert die Löschung einer Firma aus dem Handelsregister meist ungefähr eineinhalb Jahre mit der Eintragung der Liquidation im Handelsregister, dem Schuldenruf, dem Liquidationssperrjahr als auch der eigentlichen Löschung.

Unseren Kunden geben wir den Rat mit, falls möglich, mit dem Liquidationsprozess in den ersten sechs Monaten nach Datierung des letzten Jahresabschlusses zu beginnnen. Viele Schweizer Firmen erstellen ihre Bilanz per 31. Dezember. Falls Du dies gleich handhabst, würdest Du den Beginn des Liquidationsprozesses am vorteilhaftesten zwischen den 1. Januar des Jahres und den 1. Juni legen. Denn beim Handelsregisteramt zählt das Eingangsdatum des Dossiers, was uns Zeit lässt, die Liquidation beim Handelsregisteramt innerhalb eines Monats anzumelden. 

Den Liquidationsprozess auf die ersten sechs Monate nach Jahresabschluss zu legen, hat den folgenden Vorteil: Du darfst die Bilanz des letzten Jahresabschlusses als Liquidationseröffnungsbilanz verwenden. Liegt das Erstellungsdatum der Bilanz weiter zurück und möchtest Du nicht nochmals mit der Liquidation Deiner Firma zuwarten, musst Du eine Zwischenbilanz erstellen, was mit Kosten verbunden ist.

Reichst Du hingegen die Liquidation Deiner Firma im November oder Dezember beim Handelsregisteramt ein, kann es sein, dass Du eine Liquidationsschlussbilanz für das Jahr der Eintragung der Liquidation im Handelsregister, eine Bilanz während des Liquidationssperrjahrs und zusätzlich, falls die Zeit nicht reicht, auch noch eine Abschlussbilanz im darauffolgenden Jahr, also dem Jahr der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister, erstellen musst. Angesichts der Kosten, welche ein Jahresabschluss bei einem Treuhänder verursachen, ist diese Kostenersparnis bemerkenswert.

Falls Du mit dem Liquidationsprozess dennoch Ende Jahr starten möchtest, könnte es für Dich interessant sein, das Liquidationssperrjahr durch eine Bestätigung des zugelassenen Revisionsexperten für eine verkürzte Löschungsfrist von drei Monaten, anstatt einem Jahr abzukürzen. Ob sich dies in Deinem Fall lohnt, kannst Du berechnen, indem Du die Kosten des Jahresabschlusses mit den Kosten des Revisors für die Bestätigung vergleichst. Damit kannst Du berechnen, ob es sich in Deinem Fall lohnt, das Liquidationssperrjahr auf drei Monate zu verkürzen. 

In diesem Zusammenhang werden wir öfters mit der Frage konfrontiert, ab wann denn eigentlich das Liquidationssperrjahr zu laufen beginnt. Hat beispielsweise das Sperrjahr bereits begonnen, wenn die Firma nicht mehr aktiv ist? Wenn Du mehr dazu erfahren möchtest, wann das Liquidationssperrjahr beginnt, kannst du Dich im nächsten Absatz darüber informieren.

Wann beginnt das Sperrjahr für die Löschung meiner Firma zu laufen?

Das Sperrjahr für die Löschung Deiner Firma beginnt grundsätzlich zu dem Zeitpunkt an zu laufen, an welchem der Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht wird. Der Schuldenruf kann in jedem Fall erst nach Eintragung der Liquidation im Handelsregister erfolgen. Wichtig zu wissen ist, dass das Sperrjahr als Schutzfrist gilt, um Gläubigerinteressen zu wahren und die ordnungsgemässe Abwicklung der Liquidationshandlungen sicherzustellen. Während dieses Jahres dürfen keine Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen, bevor die Forderungen beglichen sind.

Faktoren wie Grösser der Firma, Anzahl Buchungen pro Jahr, Umsatz, etc. haben keinen Einfluss auf die gesetzlichen Fristen, d.h. das Sperrjahr fängt immer erst mit Veröffentlichung des Schuldenrufs an zu laufen. Das Sperrjahr kann einzig nach Kontrolle durch einen Revisor auf 3 Monate verkürzt werden (optional). Mehr zum Sperrjahr und zum Ablauf der Liquidation erfährst Du in unseren weiteren Blogartikeln.

Zusammenfassung Firma löschen im Handelsregister Schweiz

Zusammenfassend haben wir die wichtigsten Aspekte rund um die Löschung Deiner Firma im Handelsregister der Schweiz beleuchtet: Von den Kosten für die Löschung einer Firma aus dem Handelsregister, deren steuerlichen Auswirkungen über das korrekte Vorgehen bis hin zum optimalen Zeitpunkt für die Liquidation. Du weisst nun, welche Schritte notwendig sind, um den Prozess rund um die Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister reibungslos zu gestalten. Nutze dieses Wissen, um deine Firma sicher und effizient aus dem Handelsregister zu löschen, und damit unnötigen Aufwand und Kosten zu generieren. Bleibe dran und entdecke in unseren weiteren Blogbeiträgen noch mehr wertvolle Tipps und Insiderwissen, die Dir einen echten Vorsprung verschaffen. Gerne helfen wir Dir beim Liquidations- und Löschungsprozess weiter. Ruf uns an oder schreibe uns, damit wir Dich von Anfang an individuell beraten können.

Möchtest Du Dich vertieft in das Thema Liquidation einlesen, kannst Du in unseren folgenden Blogartikeln zusätzlich mehr erfahren:

Wir helfen Dir bei der Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister

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