Umwandlung GmbH in AG

Damit die Umwandlung einer GmbH in eine AG gemäss dem Fusionsgesetz korrekt abläuft, wird in der Regel als erstes eine Kapitalerhöhung von CHF 20'000.- auf CHF 100'000.- durchgeführt. Zusätzlich zu den bestehenden Stammanteilen werden neue ausgegeben. Dabei kann das zusätzliche Kapital je nach Fall durch eine Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung oder eigene Mittel eingebracht werden. 

Die Prüfung des Kapitalerhöhungsberichtes durch einen zugelassenen Revisionsexperten fällt zusätzlich an, falls die Kapitalerhöhung nicht durch eine Bareinlage geplant ist, sondern durch eine Sacheinlage, Verrechnung oder eigene Mittel. Anders als für die Bareinlage wird hier normalerweise eine treuhänderische Vorleistung auf Seiten des Kunden und in enger Absprache mit dem Revisor vorausgesetzt.

Im zweiten Schritt wird schliesslich die eigentliche Umwandlung der GmbH in die AG vollzogen. Hierbei wird mitunter bestimmt, wie die bestehenden Stammanteile (nach der vorangegangenen Kapitalerhöhung) in Aktien umgetauscht werden. 

Beide Schritte können vor dem Notar am selben Tag öffentlich beurkundet werden. Danach erfolgt die Anmeldung beim Handelsregisteramt. 

Die Dauer der Umwandlung hängt weitestgehend von den verwendeten Mitteln für die Kapitalerhöhung ab, wobei der Durchschnitt ca. 5 Wochen bis zur Eintragung im Handelsregister beträgt. 

Jede Umwandlung ist individuell. Als passionierte Berater und Beraterinnen würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen, damit wir Ihr Projekt für eine Umwandlung Ihrer GmbH in eine AG unterstützen können. 

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Eveline Suter
Juristin

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