Neuigkeiten per E-Mail erhalten?
Wir sind gerne für Dich da!
+41 62 589 65 00
info_at_notareo.ch
Montag bis Freitag
9:00 - 12:00 & 14:00 - 17:00
Der Schuldenruf ist ein Begriff, den Du bestimmt bereits gehört hast aber vielleicht dennoch nicht richtig einordnen kannst. Genau bei dieser Einordnung des Begriffs «Schuldenruf» helfen wir Dir heute mit diesem Blogartikel weiter. Nach dem Lesen dieses Blogartikels weisst Du alles über den Schuldenruf, was Du wissen musst. Beispielsweise was ein Schuldenruf ist, in welchen Fällen ein Schuldenruf ansteht und auch welche rechtlichen Auswirkungen er hat.
Einen Schuldenruf veranlassen -
schnell und einfach?
Ein Schuldenruf folgt auf die Liquidation einer Firma. Ein Schuldenruf stellt sicher, dass sämtliche Gläubiger ihre ausstehenden Forderungen stellen können, weshalb der Schuldenruf im Schweizer Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht wird. Im Schuldenruf werden die Gläubiger dazu aufgefordert, ihre Forderungen geltend zu machen.
Ein im SHAB publizierter Schuldenruf kann beispielsweise wie folgt aussehen:
In den nächsten Abschnitten wirst Du in den 9 Fakten zum Schuldenruf alles Erfahren, was du zum Thema Schuldenruf wissen musst.
Der Liquidation, bei welcher wir unseren Kunden ebenfalls zur Seite stehen, folgt üblicherweise der Schuldenruf. Aber nicht nur die Liquidation kennt den Schuldenruf. Denn auch im Fall einer Fusion wird ein Schuldenruf publiziert, da alle beteiligten Gesellschaften einer Fusion ebenfalls ein Schuldenruf veröffentlichen müssen. Dieser muss ebenfalls im Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlicht werden. In diesem Blogartikel entscheiden wir uns, uns auf den Schuldenruf im Rahmen der Liquidation beispielsweise einer GmbH oder einer AG zu konzentrieren.
Seit dem 1. Januar 2023 gab es einige Neuerungen bezüglich dem Aktien- und GmbH-Recht. Eine der Neuerungen betrifft den Schuldenruf im Rahmen der Liquidation. Informiert man sich im Internet zum Schuldenruf im Rahmen der Liquidation zum Beispiel einer GmbH findet man oftmals noch die Information, dass der Schuldenruf dreimal veröffentlichen werden muss. Dies ist seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr der Fall. Heute reicht eine einmalige Veröffentlichungsanfrage beim Schweizerischen Handelsamtsblatt aus.
Den Schuldenruf kannst Du direkt beim Schweizerischen Handelsamtsblatt veröffentlichen. Dies sogar online. Unsere Kunden entscheiden sich häufig dafür, dass wir für sie nach der Liquidation auch gleich den Schuldenruf und die Löschung ihrer Firma veranlassen, um Zeit zu gewinnen. Gerne stehen wir Dir telefonisch beratend zur Seite.
Wie lange haben Gläubiger Zeit nach dem Schuldenruf ihre Forderungen zu stellen? In der Schweiz haben Gläubiger im Zusammenhang mit einer Liquidation nach der Veröffentlichung des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) ein Jahr Zeit ihre Forderungen zu stellen. Dieses Jahr beginnt mit der Veröffentlichung des Schuldenrufs. Doch was geschieht mit Forderungen, welche erst nach diesem Jahr eingehen? Grundsätzlich können Gläubiger auch nach Ablauf der Frist im Schuldenruf noch das Geld eingefordern, solange das Restvermögen der Firma noch nicht verteilt wurde. Die einjährige Frist kannst Du von einem Jahr auf drei Monate kürzen. Dafür braucht es die Bestätigung eines zugelassenen Schweizer Revisionsexperten. Erfahre mehr dazu in diesem Blogartikel.
Erst nach der einjährigen Frist also nach Ablauf der Frist im Schuldenruf darf die GmbH ihr Restvermögen an die Gesellschafter verteilen.
Kann die Forderung eines Gläubigers verjähren? Publizierst Du den Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt, hat der Gläubiger ein Jahr Zeit seine Forderungen zu stellen. Ist das Jahr seit dem Schuldenruf abgelaufen, darfst Du das Vermögen Deiner GmbH an die Gesellschafter verteilen. Ist kein Vermögen der GmbH mehr da, können Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen.
Den Schuldenruf für Deine Firma veröffentlicht der Liquidator oder die Liquidatorin Deiner GmbH im SHAB. Dies nachdem er oder sie die laufenden Geschäfte beendet und die Schulden beglichen haben. Nach der Veröffentlichung des Schuldenrufs erwartet die Firma eine einjährige oder mittels Bestätigung eines zugelassenen Schweizer Revisionsexperten eine dreimonatige Frist.
Indem der Schuldenruf beim Schweizerischen Handelsamtsblatt publiziert wird, wird für jedermann klar, dass Deine Firma aus dem Handelsregister gelöscht werden soll. Bald läuft also die Gelegenheit der Gläubiger ab, ihre offenen Rechnungen zu stellen. Wichtig ist, dass Du Dir bekannte Gläubiger direkt über die Liquidation durch besondere Mitteilung informierst. Weisst Du also, dass Deine Firma Leistungen bezogen hat, jedoch die Rechnung noch nicht gestellt wurde, musst Du den Lieferanten oder Dienstleister darüber informieren, dass sie Dir Die die Ware oder Dienstleistung in Rechnung stellen sollen.
Durch die Veröffentlichung im SHAB wird zwar öffentlich gemacht, dass die Gläubiger ihre Forderungen stellen sollen, jedoch ist es nahezu unmöglich täglich nachzuschauen, welche Firma liquidiert wird. Es ist wenig praktikabel im Geschäftsalltag seine Forderungen beglichen zu bekommen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Du bekannte Gläubiger über die bevorstehende Liquidation informierst.
Nach dem Schuldenruf im Rahmen einer Liquidation können Gläubiger während der dreimonatigen oder jährigen Frist ihre Forderungen gegenüber der zu liquidierenden Firma stellen. Geht keine Gläubigerforderung ein, kannst Du die Firma nach Ablauf der gewählten Frist aus dem Handelsregister löschen.
Nach Ablauf der jährigen oder dreimonatigen Frist könnt Ihr das Restvermögen der Firma verteilen.
Wie bereits oben kurz erwähnt, gibt es Möglichkeiten eine vorzeitige Löschung zu organisieren. Dann kann die Löschungsanmeldung bereits nach Ablauf von 3 Monaten nach Publikation des Schuldenrufs erfolgen. Dies wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährdet werden. Mehr Informationen dazu findest Du im folgenden Blogartikel.
Der Hauptunterschied betreffend Schuldenruf zwischen der freiwilligen Liquidation und dem Konkursverfahren ist die Person, welche das Verfahren leitet. In einem freiwilligen Liquidationsverfahren veranlasst der Liquidator, die Liquidatorin oder eine Drittperson den Schuldenruf. Handelt es sich um einen Konkurs ist es das Konkursamt bzw. der Konkursverwalter, welcher die Konkurseröffnung im kantonalen und eidgenössischen Amtsblatt öffentlich bekannt macht. Dabei fordert er oder sie in diesem Schritt die Gläubiger auf, sich innerhalb eines Monates nach der Bekanntmachung zu melden und ihre Forderung geltend zu machen. Während unseren Beratungen informieren wir unsere Kunden, dass wo möglich ein Liquidationsverfahren durchgeführt werden soll, da ein Konkursverfahren um einiges teurer ist.
Ein Schuldenruf kannst Du nach der Eintragung Deiner Liquidation im Schweizerischen Handelsamtsblatt im Schweizerischen Handelsamtsblatt publizieren. Der Schuldenruf dient vor der endgültigen Löschung Deiner Firma aus dem Handelsregister der Information der Gläubiger, damit diese ihre Forderungen stellen können. Je nachdem haben Gläubiger drei Monate oder ein Jahr Zeit, ihre Forderungen zu stellen. Dieser Forderungen können Gläubiger bei der Kontaktstelle im Schweizerischen Handelsamtsblatt anmelden. Nach Ablauf der dreimonatigen bzw. einjährigen Frist wird das Restvermögen der Firma verwertet und ein allfälliger Überschuss nach Begleichung von Steuerschulden an die Gesellschafter der Firma ausbezahlt.
Gerne helfen wir Dir bei Fragen rund um die Liquidation im generellen oder spezifisch zum Schuldenruf weiter. Möchtest Du mehr zum Ablauf der Liquidation einer GmbH oder AG erfahren, erfährst Du alles was Du wissen musst in diesem Blogartikel.
Diese Artikel könnten Dich auch interessieren