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Deine Firma ist umgezogen. Es ist Zeit die Adressänderung auch beim Schweizer Handelsregisteramt anzumelden. Anhand von fünf Fakten zur Beratung, den verschiedenen Arten von Adressänderungen als auch der Dauer oder den Kosten einer Adressänderung erfährst Du hier alles, was Du wissen musst. Mit diesem Wissen kannst Du die Adressänderung Deiner Firma im Handelsregister endlich anpacken.
Firmenadresse ändern im Handelsregister
Wir erklären Dir in diesem Blogartikel, wie Dir die offizielle Adressänderung im Handelsregister einfach, schnell und sicher gelingt. Zusätzlich haben wir für Dich eine kostenlose Vorlage erstellt, welche es Dir erlaubt, eine Adressänderung innerhalb des gleichen Orts gleich selbst zu erledigen, wenn Du magst. Wie dies klappt, erklären wir Dir gleich später.
Nun legen wir mit den fünf Fakten los, welche Du für die Adressänderung im Handelsregister kennen musst.
Gleich vorweg: eine Adressänderung im Handelsregister bringt je nach Umzugsort Deiner Firma eine andere Vorgehensweise mit sich. Denn Der Ablauf der Adressänderung hängt wesentlich davon ab, wohin Deine Firma zieht. Je nachdem, ob es sich um eine Adressänderung innerhalb des gleichen Ortes handelt, sich die neue Adresse ausserorts oder sogar ausserkantonal gelegen ist, gilt es eine andere Vorgehensweise zu befolgen.
Deshalb schlagen wir Dir vor, dass wir Dich gleich zu Beginn innerhalb eines kostenlosen Erstgesprächs beraten. Damit finden wir gemeinsam für Dich die effizienteste Vorgehensweise betreffend Deiner Adressänderung im Handelsregister. Selbstverständlich kannst Du in diesem Gespräch gleich auch Fragen zu Unklarheiten rund um die Adressänderung im Handelsregister stellen. Ein Beratungstermin kannst Du hier buchen oder uns spontan per E-Mail oder Anruf kontaktieren.
Nachfolgend erklären wir Dir vorab bereits einiges zu den verschiedenen Vorgehensweisen je nachdem wohin Deine Firma zieht.
Auch wenn Deine Firma innerhalb des gleichen Ortes umzieht, ist die Adressänderung im Handelsregister obligatorisch. Die Adressänderung im Handelsregister innerorts bringt Dir immerhin einen grossen Vorteil: Du kannst die Adressänderung im Handelsregister ganz ohne Notar und Unterschriftsbeglaubigung beim Handelsregister melden. Die Vorlage dazu findest Du hier. Diese Vorlage kannst Du ausgefüllt und unterzeichnet beim Handelsregister Deines Kantons per Post einreichen.
Gut zu wissen ist, dass viele Namen von Ortschaften von deren politischen Gemeinden abweichen. Beispielsweise, wenn eine politische Gemeinde mehrere Weiler hat. Zur Veranschaulichung ist dies bei folgenden Ortschaften der Fall:
Ortschaft politische Gemeinde
Aathal Seegräben
Aawangen Aadorf
Wittenwil Aadorf
Abtwil Gaiserwald
Gattikon Thalwil
Zieht Deine Firma also beispielsweise von Aawangen nach Wittenwil, handelt es sich um einen Umzug in der gleichen politischen Gemeinde Namens Aadorf und somit um eine Adressänderung im Handelsregister innerhalb des gleichen Ortes. Ob es sich bei Deiner Ortschaft ebenfalls um eine solche Adresse handelt, kannst Du auf dem zentralen Firmenindex des Bundes hier nachschauen. Wie gehst Du nun jedoch vor, wenn Du die Adressänderung Deiner Firma innerhalb des gleichen Ortes planst? Mehr erfährst Du gleich im nächsten Abschnitt.
Was bei einem Firmenumzug innerorts ansteht:
Bei einer Adressänderung innerorts hast Du einen Vorteil. Denn damit der Umzug Deiner Firma vom Handelsregister geändert wird, musst Du lediglich unsere Vorlage für eine Handelsregisteränderung ausfüllen und unterzeichnet an das zuständige kantonale Handelsregisteramt senden.
Das Handelsregisteramt wird Deine Anfrage nach Erhalt bearbeiten und gegebenenfalls eintragen. Ob dies geklappt hat, kannst Du nach ungefähr zwei Wochen hier nachschauen.
Auch bei einer Adressänderung im Handelsregister innerorts haben wir einen entscheidenden Tipp für Dich. In manchen Fällen stellt das zuständige kantonale Handelsregisteramt eine Rechnung per Vorauskasse an die neue Firmenadresse zu. Dies einerseits, um sicherzustellen, dass die Rechnung beglichen wird aber auch, um zu prüfen, ob es die neue Adresse tatsächlich gibt bzw. ob Deine Firma am neuen Firmenstandort einen beschrifteten Briefkasten hat. Deshalb ist es wichtig, dass Du sicherstellst, dass der Briefkasten am neuen Firmenstandort angeschrieben ist.
Zieht Deine Firma in eine andere Ortschaft um, gilt ein anderes Vorgehen, welches Du befolgen musst. Mehr dazu erfährst Du in wenigen Augenblicken.
Änderst Du die Adresse Deiner Firma im Handelsregister in eine andere Ortschaft, dies innerhalb desselben Kantons, ändert sich die Sachlage. In diesem Fall wird eine Statutenänderung und damit eine öffentliche Beurkundung durch einen Schweizer Notar gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb ist ein Erledigen der Adressänderung im Handelsregister durch Dich selbst ohne Hilfe Dritter in diesem Fall nicht möglich.
Du kannst gleichwohl bereits einiges Vorbereiten und uns die Informationen per E-Mail zusenden, damit wir Deine Adressänderung im Handelsregister möglichst einfach erledigen können. Dafür brauchen wir folgende Angaben:
Es ist uns wichtig, dass wir für Dich die komfortabelste Lösung finden können. Dies erlaubt es Dir Deine Adresse im Handelsregister möglichst bequem zu ändern. Dank unserem Vorgehen mit der öffentlichen Beurkundung per Vollmacht, können wir Dir den Weg zum Notar ersparen und eine Adressänderung im Handelsregister ohne Termin ermöglichen.
Unser Vorgehen ist wie folgt: Du kannst uns die obengenannten Angaben, also den Unternehmensnamen, die neue Adresse und allfällige sonstige Änderungen, per E-Mail zustellen. Danach können wir die Dokumente für die Adressänderung Deiner Firma im Handelsregister vorbereiten und Dir zur Unterschrift per E-Mail zusenden. Sobald wir die Dokumente von Dir handschriftlich unterzeichnet und im Original auf dem Postweg zurückerhalten haben, nimmt unser Notar die öffentliche Beurkundung vor und reicht das Dossier direkt beim zuständigen Handelsregisteramt ein.
Hier die Zusammenfassung für das Vorgehen in wenigen Schritten
Zieht Deine Firma in einen anderen Kanton um, setzt das jeweilige neu zuständige kantonale Handelsregisteramt zusätzlich voraus, dass Deine Unterschrift neu beglaubigt wird. Dies bedeutet, dass nicht nur eine öffentliche Beurkundung durch einen Schweizer Notar anfällt, sondern zusätzlich auch noch die Beglaubigung der Unterschriften aller zeichnungsberechtigten Personen Deiner Firma ansteht.
Auch bei einer ausserkantonalen Adressänderung Deiner Firma mit Unterschriftsbeglaubigung kannst Du dies mit uns bequem von zu Hause aus und ohne Termin erledigen. Dafür brauchen wir lediglich folgende Angaben:
Für die Beglaubigung Deiner Unterschrift, wird unser Notar während des Beurkundungsprozesses mit Dir Kontakt aufnehmen.
Die Handelsregister werden in der Schweiz kantonal geführt. Aufgrund der kantonalen Regelung, variiert die Dauer der Verfahren je nach Kanton, in welchem sich der Firmensitz befindet.
Bei der Berechnung der Dauer kommt es zusätzlich darauf an, ab welchem Zeitpunkt gerechnet wird. Beginnt die Rechnung mit dem Zurückerhalten der unterzeichneten Dokumente, rechnen wir in der Regel mit ca. 3 Wochen bis zur Eintragung im Handelsregister. Dabei mit eingerechnet wird die Zustellungsfristen durch die Post, die öffentliche Beurkundung durch den Notar und die Eintragung der Adressänderung im Handelsregister.
Unsere Kosten beinhalten die Beratung, die Erstellung der Dokumente, die öffentliche Beurkundung und Beglaubigung durch unseren Schweizer Notar sowie die Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt. Unsere Preise kannst Du hier einsehen. Rechne zusätzlich die Gebühren des Handelsregisteramts sowie die Mehrwertsteuer ein.
Zusammenfassend hat Dir unser Beitrag die 5 wichtigsten Fakten aufgezeigt, welche Du über die Adressänderung im Handelsregister kennen musst. Von der ersten Beratung über die Unterschiede bei einer Adressänderung aber auch zur Dauer und Kosten bist Du nun bestens beraten.
Eine Adressänderung im Handelsregister innerorts kannst Du mittels unserer Vorlage bequem von zu Hause aus selbst erledigen.
Handelt es sich um eine Adressänderung in eine andere Ortschaft, kannst Du uns den Unternehmensname, die neue Firmenadresse und auch gegebenenfalls weitere Änderungen mitteilen. Unser Notar wird danach eine Statutenänderung öffentlich beurkunden.
Möchtest Du Deinen Firmensitz in einen andere Kanton verlegen, ist zusätzlich zur öffentlichen Beurkundung der Statuten wird auch noch die erneute Beglaubigung aller Unterschriften vorausgesetzt.
Ein effizientes und kundenfreundliches Vorgehen ist uns wichtig. Durch unsere fachkundige Beratung helfen wir Dir, den Prozess rund um die Adressänderung im Handelsregister sicher und reibungslos zu gestalten. Gerne erklären Dir alle Schritte in einem Erstgespräch und sorgen für Kostentransparenz, damit Du den Überblick behältst. Als Schweizer Anbieter legen wir besonderen Wert auf Sicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. So vermeidest Du Verzögerungen, indem wir Dich kompetent durch den gesamten Prozess der Adressänderung im Handelsregister begleiten.
Kontaktiere uns, damit wir gemeinsam Deine Adressänderung im Handelsregister starten können.
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