GmbH Auflösung ohne Sperrjahr in der Schweiz

Endlich hast Du Dich dazu entschlossen, Deine GmbH aufzulösen. Der Gesellschafterbeschluss steht. Die Liquidation ist im Handelsregister eingetragen. Nun steht der Liquidation nichts mehr im Weg. Doch: Du hast gerade erfahren, dass das einjährige Sperrjahr Dich daran hindert, Deine GmbH sofort aus dem Handelsregister zu löschen. Ein Jahr, während welchem Du nicht nur eine Liquidationszwischenbilanz erstellen, sondern weiterhin die Verantwortung hast und administrative Arbeiten erledigen musst. 

Zugegebenermassen ist eine GmbH Auflösung ganz ohne Sperrzeit in der Schweiz nicht möglich – immerhin kannst Du die Sperrfrist aber von einem Jahr auf drei Monate reduzieren. Nach Ablauf dieser dreimonatigen Frist bist Du frei. Du kannst nach Belieben ins Ausland ziehen, den Unternehmenssitz auflösen und trägst keine Verantwortung mehr als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin. Nicht zuletzt kannst Du durch die kürzere Frist einiges an Zeit sparen, da Du nach dem Löschen nicht mehr von den Sozialversicherungen oder Steuerbehörden um Erledigungen gebeten wirst.

Klingt verlockend. Erfahre deshalb in diesem Blogartikel mehr über die wichtigsten Einzelheiten wie Voraussetzungen, Kosten oder Vorgehen zur GmbH Auflösung ohne Sperrjahr in der Schweiz. Möchtest Du noch mehr Informationen über die GmbH Liquidation im Allgemeinen in Erfahrung bringen, kannst Du hier klicken.

Deine GmbH auflösen ohne Sperrjahr - 
schnell und einfach?

zur kostenlosen Beratung

Damit Du das Sperrjahr verkürzen kannst, gibt es einige Voraussetzungen. Über diese wirst Du gleich im nächsten Abschnitt mehr erfahren.

Voraussetzungen zur GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Die jährige Sperrfrist ist die Regel. Die lange Dauer von einem Jahr als Frist ist vom Gesetzgeber beabsichtigt und dient dem Gläubigerschutz. Dieser bedeutet, dass der Gesetzgeber verhindern möchte, dass eine GmbH sich aus dem Handelsregister löschen kann, ohne sämtliche Rechnungen beglichen zu haben. Denn innerhalb der Frist von einem Jahr ist damit zu rechnen, dass die Gläubiger ihre Rechnungen geltend gemacht haben.

Artikel 745 Abs. 3 des schweizerischen Obligationenrechts sieht von diesem Sperrjahr eine Ausnahme vor, damit Du diese jährige Sperrfrist auf drei Monaten reduzieren kannst. Von dieser Ausnahme kannst Du Gebrauch machen, wenn Du sämtliche Rechnungen beglichen hast. Dann kannst Du Dir von einem zugelassenen Revisionsexperten oder einer Expertin bestätigen lassen, dass alle Schulden beglichen sind und auch für die Zukunft angenommen werden kann, dass es keine offenen Forderungen mehr gibt. 

Den Entscheid für ein verkürztes, dreimonatiges Verfahren kannst Du selbst nach dem eigentlichen Eintrag Deiner GmbH Liquidation im Handelsregister fällen.

Nun weisst Du bereits mehr über die Voraussetzungen zur GmbH Auflösung ohne Sperrjahr. Doch wie läuft die Auflösung ohne Sperrjahr ab und wie kannst Du vorgehen? Erfahre gleich mehr über den Ablauf zur GmbH Auflösung ohne Sperrjahr, unsere Dienstleistungen und Kosten.

Ablauf GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

1. Beratung und Erstellung der Dokumente für Deine GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Als erstes beraten wir Dich individuell, damit wir Deine Fragen klären können und Dir aufzeigen können, welche Angaben wir von Dir brauchen. Nach Erhalt Deiner Informationen zum Namen Deiner GmbH, dem Liquidator oder der Liquidatorin und nachdem Du uns die Eröffnungsbilanz (dazu mehr Details siehe unten) zugestellt hast, können wir Deine GmbH Auflösung beim zuständigen Handelsregisteramt anmelden. 

Dafür gehen wir folgt vor: wir bereiten für Dich sämtliche Dokumente zur Liquidation Deiner GmbH vor. Dazu gehört die Handelsregisteranmeldung mit der Ernennung des Liquidators sowie eine Vollmacht, mit welcher Du bei unserem Notar vertreten wirst. Alle diese Unterlagen senden wir Dir zur Unterschrift zu. Sobald wir von Dir die Liquidationseröffnungsbilanz erhalten haben (diese darf nicht mehr als sechs Monate zurückliegen) und Du uns die unterzeichneten Papiere auf dem Postweg retourniert hast, bereiten wir für Dich den Gesellschafterbeschluss vor. Dieser Beschluss wird von unserem Notar öffentlich beurkundet. Damit steht uns der Weg frei, Deine Liquidation bei Deinem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt einzureichen.

2. Eintrag im Handelsregister der GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Sobald Deine GmbH-Auflösung im Handelsregister eingetragen ist, erscheint sie dort mit dem Vermerk „in Liquidation“. Mit diesem Eintrag im Handelsregister beginnt die dreimonatige Frist, welche Du abwarten musst, um Deine GmbH aus dem Handelsregister zu löschen.

3. Schuldenruf bei einer GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Nach erfolgtem Eintrag im Handelsregister erfolgt der Schuldenruf - genau gleich wie bei der Liquidation mit Sperrjahr. Je nach Bedarf Deinerseits können wir gerne den Schuldenruf beim schweizerischen Handelsamtsblatt für Dich tätigen. Damit werden allfällige potenzielle Gläubiger Deiner GmbH aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber Deiner GmbH zu stellen. 

4. Verwertung bei einer GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Als nächster Schritt beginnt die eigentliche GmbH Auflösung und damit die Arbeit des Liquidators oder der Liquidatorin. Der Liquidator bzw. die Liquidatorin begleicht alle offenen Rechnungen der aufzulösenden Schweizer GmbH. Dann kommt die beschleunigte Frist von drei Monaten ins Spiel. Möchtest Du das Verfahren beschleunigen und die einjährige Sperrfrist auf drei Monate verkürzen, musst Du uns eine Liquidationsbilanz vorlegen, welche durch unseren zugelassene Revisionsexperte (Partner) kontrolliert wird. Falls er feststellen kann, dass Deine aufzulösende GmbH keine offenen Forderungen mehr zu begleichen hat, kann er die Bestätigung ausstellen. Diese wird dann beim Antrag auf Löschung miteingereicht, siehe nachfolgende Punkte. 

5. Ablauf der dreimonatigen Frist und Antrag für die Löschung bei einer GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Nachdem der Revisor bestätigt hat, dass keine weiterenen Forderung bestehen, können wir für Dich die Löschung beim zuständigen Handelsregisteramt zusammen mit der Liquidationsschlussbilanz beantragen. Ein allfälliger Liquidationserlös bzw. Überschuss kannst Du Dir danach als Gesellschafter auszahlen. Dies ist - wie bereits erwähnt - frühestens 3 Monate nach dem Schuldenruf möglich. 

6. Endgültige Löschung bei einer GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Nach erfolgtem Antrag zur Löschung wird das Handelsregister das Steueramt über die bevorstehende Löschung informieren. Daraufhin müssen alle steuerlichen Fragen geklärt werden, bevor das Handelsregisteramt die GmbH endgültig löschen kann. 

Erfahre hier mehr über die wichtigsten Fragen rund um die Löschung Deiner Schweizer GmbH ohne Sperrjahr

Welche Dokumente benötigen wir von Dir zur GmbH Auflösung ohne Sperrfrist?

Am besten kontaktierst Du uns frühzeitig, damit wir Dir allfällige Fragen beantworten können und mit Dir gleich individuell besprechen können, welche Unterlagen wir für die Auflösung Deiner GmbH ohne Sperrfrist benötigen.

Sicher ist, dass wir folgende Dokumente und Angaben von Dir benötigen:

  • Name und Sitz Deiner GmbH
  • Vorname, Name, Adresse und Heimatort des Liquidators oder Liquidatorin
  • Liquidationseröffnungsbilanz (nicht älter als 6 Monate)
Welche Dienstleistungen beinhaltet die GmbH Auflösung ohne Sperrjahr durch notareo?

Eine GmbH Auflösung beinhaltet folgende Auslagen:

  • Beratung unserer Kunden
  • Erstellung der Dokumente zur Anmeldung der Liquidation beim Handelsregisteramt
  • Öffentliche Beurkundung durch einen Schweizer Notar
  • Anmeldung beim zuständigen kantonalen Handelsregisteramt
  • Publikation des Schuldenrufes im schweizerischen Handelsamtsblatt
  • Bestätigung durch einen zugelassenen Schweizer Revisionsexperten
  • Beantragung der Löschung aus dem Schweizer Handelsregister

Erfahre hier mehr dazu, was Du von uns erwarten kannst.

Wieviel kostet eine GmbH Auflösung ohne Sperrjahr

Wir offerieren Dir je nach Deinem Bedürfnis verschiedene Preise. Mehr Informationen dazu findest du hier.

Weshalb lohnt sich eine GmbH Auflösung ohne Sperrjahr?
  • Nach Ablauf der dreimonatigen Sperrfrist kannst Du den Unternehmensname wiederverwenden
  • Deine Pflichten als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin erlöschen schneller
  • Du kannst schneller nach vorne schauen und bist nicht mehr mit der Auflösung Deiner GmbH beschäftigt
  • Du kannst Zeit und Kosten einsparen, indem Du verhinderst, dass Du nach einem Jahr zusätzlich eine Liquidationszwischenbilanz erstellen musst
  • Du musst nicht ein Jahr mit einem allfälligen Wegzug ins Ausland zuwarten
  • Falls Konflikte in Deiner GmbH unter den Gesellschaftern entstanden sind, kannst Du diese mit der schnelleren Auflösung endlich beenden
  • Falls Du Arbeitslosengelder beantragen möchtest, lohnt es sich für die Auflösung Deiner GmbH eine Sperrfrist von drei Monaten zu wählen.
Welche Positionen führt meine Liquidationseröffnungsbilanz auf?

Aktiven:

Hier wird ausschliesslich das Umlaufvermögen aufgeführt. Dazu gehören:

  • Flüssige Mittel und kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  • Übrige kurzfristige Forderungen
  • Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen
  • Aktive Rechnungsabgrenzungen

 

Passiven:

Unter den Passiven werden Folgende Positionen aufgeführt:

  • Aktienkapital + evtl. Kapitaleinlagereserven (KER)
  • Reserven
  • Gewinn-/Verlustvortrag
  • Rückstellungen für:
    • Honorar Liquidator
    • Allfällige Kosten Dritter
    • Steuern inklusive offener Mehrwertsteuer
    • Kosten für Handelsregisterlöschung
Was passiert nach der Auflösung der GmbH Liquidation ohne Sperrjahr?

Nach dem Ablauf der dreimonatigen Frist seit Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt und dem Vorliegen der Prüfungsbestätigung des Revisors können wir für Dich die Löschung Deiner GmbH ohne Sperrjahr beantragen. Nach der Löschung Deiner GmbH aus dem Handelsregister bist Du gesetzlich dazu verpflichtet, die Geschäftsbücher Deiner GmbH während 10 Jahren sicher aufzubewahren.

 

Wir helfen Dir bei der Auflösung Deiner GmbH ohne Sperrjahr weiter.

+41 62 589 65 00

Neuigkeiten per E-Mail erhalten?